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Deutschland-Schweiz Erbschaft: Testamentsvollstrecker & Nachlassverwaltung

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Deutschland-Schweiz Erbschaft: Testamentsvollstrecker & Nachlassverwaltung

Praktischer Leitfaden für Testamentsvollstrecker und Verwalter im Umgang mit Deutschland-Schweiz Nachlässe: Erbschein, EU-Nachlasszeugnis, Schweizer Erbscheine, Bank/KYC, Vermögensübertragungen, Wertermittlungen und Erstellung von prüfungsfähigen Nachweisen für §21 ErbStG Gutschriften und vertragliche Erleichterungen.

Wer macht was? Wir koordinieren deutsche und schweizerische Behördendokumente, Steueranmeldungen, Bewertungen und grenzüberschreitende Kreditforderungen von einem Schreibtisch aus. Nationale und kantonale Anmeldungen: 🇩🇪 Deutscher Erbschaftssteuer-Service - 🇨🇭 Schweizer Erbschaftssteuer-Service.

1) Errichtende Behörde: Erbschein, EU-Zertifikat & Schweizer Erbschein

  • Deutschland: Verwenden Sie eine notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll oder beantragen Sie eine Erbschein (Erbschein). Bei Nachlässen innerhalb der EU (wenn EU-Vermögenswerte vorhanden sind), ist die EU-Erbrechtszeugnis kann den Status in allen Mitgliedstaaten (außer DK/IE) nachweisen.
  • Die Schweiz: Erhalten Sie eine offizielle Erbschein (Erbbescheinigung oder kantonales Äquivalent) vom zuständigen Gericht/Notar/Behörde, häufig auf der Grundlage eines Inventars und von Erbenerklärungen. Die Anforderungen sind je nach Kanton unterschiedlich.
  • Vollmachten: Nach dem Tod erlöschen die Vollmachten in der Regel; Banken in beiden Ländern verlangen in der Regel einen gerichtlichen/registerlichen Nachweis (keine “private POA only”).
  • Cross-Recognition: Nicht automatisch zwischen Deutschland und der Schweiz. Planen Sie Übersetzungen, Apostillen/Legalisationen und, falls erforderlich, einen lokalen Anwalt für Anmeldungen und Eintragungen (Grundbücher, Firmenregister, Banken).

2) Bestandsaufnahme, Bewertungen und Abstimmungen

  • Inventar mit Sterbedatum pro Gerichtsbarkeit; identifizieren situs im Rahmen des deutsch-schweizerischen Erbschaftssteuerabkommens und der inländischen Vorschriften (deutsche vs. Schweizer Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen, bewegliches Vermögen).
  • Bewertungen:
    • Deutschland: Werte pro BewG für Immobilien; vereinfachtes Ergebnis/Sachverständigengutachten für Unternehmen.
    • Schweiz: Verkehrswertgutachten nach kantonaler Praxis für Immobilien und Unternehmen im engeren Sinne; Steuerwerte, sofern vom Kanton akzeptiert.
  • Abstimmungsnotiz: Überbrückung der Schweizer Marktwerte → Deutsche Steuerwerte Asset-by-Asset, um Rückfragen vorzubeugen und §21-Berechnungen zu erleichtern.
  • Schulden und Lasten: Dokumentieren Sie die Abzugsfähigkeit und Zuweisung (Hypotheken, Geschäftskredite, Verpfändungen, Nießbrauch/Lebensrechte) in beiden Systemen.

3) Banken, Makler und KYC: was sie erwarten

  • Autoritätspaket: Erbschein und/oder EU-Bescheinigung, Schweizer Erbschein oder vergleichbarer Auftrag; beglaubigte/apostillierte + beglaubigte Übersetzungen, sofern von deutschen oder Schweizer Banken verlangt.
  • KYC/AML: Ausweise des Testamentsvollstreckers, Adressnachweis, Steuernummern für den Nachlass; gegebenenfalls CRS/FATCA-Erklärungen; Erklärungen zur Mittelherkunft bei großen Überweisungen.
  • Blockieren und Loslassen: Rechnen Sie mit vorübergehenden Sperrungen von Konten und Schließfächern; legen Sie Vollmachtsurkunden, Angaben zum Erbschein und klare Verteilungsanweisungen vor.
  • Dividenden/Zinsen nach dem Tode: Nachverfolgung als Nachlasseinkommen vs. Kapital; Führung von Devisenaufzeichnungen für währungsübergreifende Ausschüttungen zwischen DE und CH.

4) Vermögensübertragungen: Immobilien, Firmenanteile, Konten

  • Immobilien (DE): Aktualisierung des Grundbuchs auf der Grundlage des Testaments und des Eröffnungsprotokolls oder des Erbscheins; Gewährleistung der Kontinuität der Eintragung von Versicherungen, Versorgungsunternehmen und Grundsteuer.
  • Immobilien (CH): Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt (Grundbuchamt) im Kanton; Koordination von Notar, Handänderungssteuern/-gebühren und allfälligen kommunalen Auflagen.
  • Aktien des Unternehmens: GmbH-Aktienlistenaktualisierung/Handelsregisteranmeldungen (Deutschland); Schweizer AG/GmbH-Aktienregisteraktualisierungen und etwaige Handelsregisteranmeldungen in der Schweiz.
  • Makler/Bank: Einrichtung von Nachlasskonten; Übertragungen an Erben; Währungsumrechnungen, die mit Kursen und Kontoauszügen dokumentiert werden; Schließung von Nachlasskonten, sobald die Ausschüttungen abgeschlossen sind.

5) Steuererklärungen & §21 Kreditnachweise

  • Deutschland (ErbSt): Erbschaftssteuererklärungen für jeden Begünstigten (Freibeträge, Klassen, Freistellungen, §§13a/13b-Erleichterungen). Fügen Sie Nachweise für die Bewertung und detaillierte Aufteilungspläne für den Standort bei.
  • Die Schweiz: Kantonale (und ggf. kommunale) Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen, in der Regel im Kanton des letzten Wohnsitzes und in Kantonen, in denen sich Immobilien befinden.
  • §21 ErbStG Kreditpaket: Schweizer Bewertungen, Zahlungsnachweis, Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte zur schweizerischen “Auslandsscheibe” und der auf diese Scheibe entfallenden deutschen Steuer (Anrechnung = niedrigerer Betrag der gezahlten Schweizer Steuer oder der deutschen Steuer auf dieselbe Scheibe).
  • Vertragswinkel: Anwendung von Domizil-Breakern und Belegenheitszuweisung nach dem deutsch-schweizerischen Erbschaftssteuerabkommen; Dokumentation der Schlussfolgerungen in einem kurzen Memo, um Reibungsverluste bei Prüfungen zu minimieren.

6) Zeitplanmanagement und Zinsrisiko

Typische Deutschland-Sequenz

  • Erben-/Vollstreckervollmacht → Inventarisierung & Bewertungen → deutsche Erbschaftssteueranmeldungen
  • Bewertung & Rückfragen → §21-Kredit beantragen, sobald die Schweizer Nachweise vorliegen
  • Eintragungsänderungen (Grundbuch/Aktienverzeichnis) und endgültige Verteilung

Typischer Ablauf in der Schweiz

  • Erbschein und erstes Inventar
  • Einreichung von kantonalen/kommunalen Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärungen
  • Steuerveranlagung und -zahlung → Ausstellung amtlicher Bestätigungen
  • Bereitstellung von Nachweisen für Deutschland als Teil des §21-Nachweispakets

Minderung der Zinsen durch Planung der Schweizer Steuerzahlungen frühzeitig, damit die deutschen Beurteilungen die §21-Punkte berücksichtigen können, und durch Einreichung eines vollständigen, zweisprachigen Nachweises.

7) Checklisten, Vorlagen und Datenraum

  • Datenraum: Zugriffsgesteuert; zweisprachiger Index (DE/EN); Versionierung und Audit Trail bei Bedarf für Steuerbehörden sichtbar.
  • Benennungskonvention: JJJJ-MM-TT_Land-Kanton_Asset_doc-type.pdf (z.B.. 2025-03-01_CH-ZH_Immobilie_Gutachten.pdf).
  • Checklisten: Nutzen Sie unsere zweisprachigen Listen für Behördendokumente, Bewertungsgutachten, Schweizer Steuerbescheide und §21-Zuordnungen.
  • Übersetzungen: Beeidigt/beglaubigt, wenn die Behörden dies verlangen; bewahren Sie Originale und beglaubigte Kopien zusammen im Datenraum auf.

Herunterladen: Checklisten und Dokumente


Nächste Schritte & Dienstleistungen

Start der Verwaltung

Wir koordinieren Erbscheine, Bankfreigaben, Wertermittlungen, Anmeldungen und §21-Kredite lückenlos.

Siehe auch: Planung - Trusts und Stiftungen