Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Deutschland-Schweiz Erbschaft: Testamentsvollstrecker & Nachlassverwaltung
Praktischer Leitfaden für Testamentsvollstrecker und Verwalter im Umgang mit Deutschland-Schweiz Nachlässe: Erbschein, EU-Nachlasszeugnis, Schweizer Erbscheine, Bank/KYC, Vermögensübertragungen, Wertermittlungen und Erstellung von prüfungsfähigen Nachweisen für §21 ErbStG Gutschriften und vertragliche Erleichterungen.
- 1) Errichtende Behörde: Erbschein, EU-Zertifikat & Schweizer Erbschein
- 2) Bestandsaufnahme, Bewertungen und Abstimmungen
- 3) Banken, Makler und KYC: was sie erwarten
- 4) Vermögensübertragungen: Immobilien, Firmenanteile, Konten
- 5) Steuererklärungen & §21 Kreditnachweise
- 6) Zeitplanmanagement und Zinsrisiko
- 7) Checklisten, Vorlagen und Datenraum
- Nächste Schritte & Dienstleistungen
1) Errichtende Behörde: Erbschein, EU-Zertifikat & Schweizer Erbschein
- Deutschland: Verwenden Sie eine notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll oder beantragen Sie eine Erbschein (Erbschein). Bei Nachlässen innerhalb der EU (wenn EU-Vermögenswerte vorhanden sind), ist die EU-Erbrechtszeugnis kann den Status in allen Mitgliedstaaten (außer DK/IE) nachweisen.
- Die Schweiz: Erhalten Sie eine offizielle Erbschein (Erbbescheinigung oder kantonales Äquivalent) vom zuständigen Gericht/Notar/Behörde, häufig auf der Grundlage eines Inventars und von Erbenerklärungen. Die Anforderungen sind je nach Kanton unterschiedlich.
- Vollmachten: Nach dem Tod erlöschen die Vollmachten in der Regel; Banken in beiden Ländern verlangen in der Regel einen gerichtlichen/registerlichen Nachweis (keine “private POA only”).
- Cross-Recognition: Nicht automatisch zwischen Deutschland und der Schweiz. Planen Sie Übersetzungen, Apostillen/Legalisationen und, falls erforderlich, einen lokalen Anwalt für Anmeldungen und Eintragungen (Grundbücher, Firmenregister, Banken).
2) Bestandsaufnahme, Bewertungen und Abstimmungen
- Inventar mit Sterbedatum pro Gerichtsbarkeit; identifizieren situs im Rahmen des deutsch-schweizerischen Erbschaftssteuerabkommens und der inländischen Vorschriften (deutsche vs. Schweizer Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen, bewegliches Vermögen).
- Bewertungen:
- Deutschland: Werte pro BewG für Immobilien; vereinfachtes Ergebnis/Sachverständigengutachten für Unternehmen.
- Schweiz: Verkehrswertgutachten nach kantonaler Praxis für Immobilien und Unternehmen im engeren Sinne; Steuerwerte, sofern vom Kanton akzeptiert.
- Abstimmungsnotiz: Überbrückung der Schweizer Marktwerte → Deutsche Steuerwerte Asset-by-Asset, um Rückfragen vorzubeugen und §21-Berechnungen zu erleichtern.
- Schulden und Lasten: Dokumentieren Sie die Abzugsfähigkeit und Zuweisung (Hypotheken, Geschäftskredite, Verpfändungen, Nießbrauch/Lebensrechte) in beiden Systemen.
3) Banken, Makler und KYC: was sie erwarten
- Autoritätspaket: Erbschein und/oder EU-Bescheinigung, Schweizer Erbschein oder vergleichbarer Auftrag; beglaubigte/apostillierte + beglaubigte Übersetzungen, sofern von deutschen oder Schweizer Banken verlangt.
- KYC/AML: Ausweise des Testamentsvollstreckers, Adressnachweis, Steuernummern für den Nachlass; gegebenenfalls CRS/FATCA-Erklärungen; Erklärungen zur Mittelherkunft bei großen Überweisungen.
- Blockieren und Loslassen: Rechnen Sie mit vorübergehenden Sperrungen von Konten und Schließfächern; legen Sie Vollmachtsurkunden, Angaben zum Erbschein und klare Verteilungsanweisungen vor.
- Dividenden/Zinsen nach dem Tode: Nachverfolgung als Nachlasseinkommen vs. Kapital; Führung von Devisenaufzeichnungen für währungsübergreifende Ausschüttungen zwischen DE und CH.
4) Vermögensübertragungen: Immobilien, Firmenanteile, Konten
- Immobilien (DE): Aktualisierung des Grundbuchs auf der Grundlage des Testaments und des Eröffnungsprotokolls oder des Erbscheins; Gewährleistung der Kontinuität der Eintragung von Versicherungen, Versorgungsunternehmen und Grundsteuer.
- Immobilien (CH): Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt (Grundbuchamt) im Kanton; Koordination von Notar, Handänderungssteuern/-gebühren und allfälligen kommunalen Auflagen.
- Aktien des Unternehmens: GmbH-Aktienlistenaktualisierung/Handelsregisteranmeldungen (Deutschland); Schweizer AG/GmbH-Aktienregisteraktualisierungen und etwaige Handelsregisteranmeldungen in der Schweiz.
- Makler/Bank: Einrichtung von Nachlasskonten; Übertragungen an Erben; Währungsumrechnungen, die mit Kursen und Kontoauszügen dokumentiert werden; Schließung von Nachlasskonten, sobald die Ausschüttungen abgeschlossen sind.
5) Steuererklärungen & §21 Kreditnachweise
- Deutschland (ErbSt): Erbschaftssteuererklärungen für jeden Begünstigten (Freibeträge, Klassen, Freistellungen, §§13a/13b-Erleichterungen). Fügen Sie Nachweise für die Bewertung und detaillierte Aufteilungspläne für den Standort bei.
- Die Schweiz: Kantonale (und ggf. kommunale) Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen, in der Regel im Kanton des letzten Wohnsitzes und in Kantonen, in denen sich Immobilien befinden.
- §21 ErbStG Kreditpaket: Schweizer Bewertungen, Zahlungsnachweis, Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte zur schweizerischen “Auslandsscheibe” und der auf diese Scheibe entfallenden deutschen Steuer (Anrechnung = niedrigerer Betrag der gezahlten Schweizer Steuer oder der deutschen Steuer auf dieselbe Scheibe).
- Vertragswinkel: Anwendung von Domizil-Breakern und Belegenheitszuweisung nach dem deutsch-schweizerischen Erbschaftssteuerabkommen; Dokumentation der Schlussfolgerungen in einem kurzen Memo, um Reibungsverluste bei Prüfungen zu minimieren.
6) Zeitplanmanagement und Zinsrisiko
Typische Deutschland-Sequenz
- Erben-/Vollstreckervollmacht → Inventarisierung & Bewertungen → deutsche Erbschaftssteueranmeldungen
- Bewertung & Rückfragen → §21-Kredit beantragen, sobald die Schweizer Nachweise vorliegen
- Eintragungsänderungen (Grundbuch/Aktienverzeichnis) und endgültige Verteilung
Typischer Ablauf in der Schweiz
- Erbschein und erstes Inventar
- Einreichung von kantonalen/kommunalen Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärungen
- Steuerveranlagung und -zahlung → Ausstellung amtlicher Bestätigungen
- Bereitstellung von Nachweisen für Deutschland als Teil des §21-Nachweispakets
Minderung der Zinsen durch Planung der Schweizer Steuerzahlungen frühzeitig, damit die deutschen Beurteilungen die §21-Punkte berücksichtigen können, und durch Einreichung eines vollständigen, zweisprachigen Nachweises.
7) Checklisten, Vorlagen und Datenraum
- Datenraum: Zugriffsgesteuert; zweisprachiger Index (DE/EN); Versionierung und Audit Trail bei Bedarf für Steuerbehörden sichtbar.
- Benennungskonvention: JJJJ-MM-TT_Land-Kanton_Asset_doc-type.pdf (z.B.. 2025-03-01_CH-ZH_Immobilie_Gutachten.pdf).
- Checklisten: Nutzen Sie unsere zweisprachigen Listen für Behördendokumente, Bewertungsgutachten, Schweizer Steuerbescheide und §21-Zuordnungen.
- Übersetzungen: Beeidigt/beglaubigt, wenn die Behörden dies verlangen; bewahren Sie Originale und beglaubigte Kopien zusammen im Datenraum auf.
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Nächste Schritte & Dienstleistungen
Start der Verwaltung
Wir koordinieren Erbscheine, Bankfreigaben, Wertermittlungen, Anmeldungen und §21-Kredite lückenlos.
Siehe auch: Planung - Trusts und Stiftungen
