Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Genfer Körperschafts- und Kapitalsteuer - Formulare und Fristen

Genfer Körperschafts- und Kapitalsteuer - Formulare und Fristen (2025)

Zuletzt aktualisiert: 13 Dez 2025

Genfer Körperschafts- und Kapitalsteuer - Formulare und Fristen

Was Unternehmen für die Gewinn- und Kapitalsteuer des Kantons Genf einreichen müssen: Wer muss die Steuererklärung einreichen, wie ist sie zu verwenden? GeTaxPM und die elektronischen Dienste von Genf (E-Démarches fiscales), wichtige Dokumente, Einreichungsfristen, Verlängerungen, Veranlagungen, Zahlungen, Zinsen und Steuerabrechnung in der Praxis.

Schweizer Unternehmens- und Kapitalsteuerprojekte werden durchgeführt von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).

Wer muss melden?

  • Ansässige Unternehmen mit statutarischem Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im Kanton Genf müssen für jedes Steuerjahr eine kombinierte Körperschafts- und Kapitalsteuererklärung einreichen (Abgabenerklärung - moralische Personen).
  • Nicht gebietsansässige Einrichtungen mit einem steuerlichen Bezug zu Genf (z.B. eine Betriebsstätte oder eine in Genf gelegene Immobilie) reichen im Allgemeinen eine beschränkte Genfer Steuererklärung ein, die ihre lokale Steuerbemessungsgrundlage abdeckt.
  • Alle Rechtsformen werden als “juristische Personen” behandelt” (z. B. SA/AG, Sàrl/GmbH, Genossenschaften, bestimmte Stiftungen und Vereine) reichen normalerweise auch in Verlustjahren oder in Fällen, in denen nur eine Mindestkapitalsteuer fällig ist, einen Antrag ein.
  • Keine “vorläufige” Rückkehr. Die Genfer Praxis betont, dass die Einreichung vollständig und endgültig sein sollte; wenn die Buchhaltung nicht fertig ist, beantragen Sie in der Regel eine Fristverlängerung, anstatt eine vorläufige Erklärung einzureichen.

Wichtige Formulare und Dokumente (Genfer Körperschafts- und Kapitalsteuer)

ArtikelZweckTypische Inhalte
Körperschaftssteuererklärung (persons morales) Hauptanmeldung für die Genfer Körperschafts- und Kapitalsteuer, vorbereitet durch offizielle Formulare und/oder GeTaxPM (Software). Identifizierungsdaten; Steuerzeitraum; Überleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Gewinn; Verlustvorträge; Kapitalsteuerbemessungsgrundlage; Informationen über Beteiligungen/Erleichterungen.
Übermittlung per Telekommunikation / E-Services Elektronische Rückübermittlung in Genf (je nach Jahr/Version und Einrichtung), in der Regel in Verbindung mit den erforderlichen Gehäusen. Überweisungsbeleg; Referenznummer; Bestätigung des Steuerzeitraums; Liste der bereitgestellten Anlagen.
Jahresabschlüsse Bemessungsgrundlage; muss mit der Steuererklärung übereinstimmen. Unterzeichneter Jahresbericht, statutarische Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung, Prüfungsbericht (falls zutreffend), Vorjahresvergleiche.
Steuerabstimmung und Zeitpläne Erläutert Anpassungen zwischen statutarischem Abschluss und steuerpflichtigem Ergebnis und dokumentiert die Kapitalsteuerbemessungsgrundlage. Zu- und Abschläge; Abschreibungspläne; Rückstellungen; Analyse des verdeckten Eigenkapitals; Berechnungen der Beteiligungsentlastung; interkantonale Aufteilung (falls relevant).
Dokumentation der Gruppe und der verbundenen Parteien Unterstützt Verrechnungspreise, Zinskonditionen und konzerninterne Dienstleistungen. Konzernstrukturplan; konzerninterne Vereinbarungen; TP-Dokumentation; Darlehen/Garantien; Urteile (falls vorhanden).
Antrag auf Verlängerung Beantragung einer zusätzlichen Frist für die Einreichung der Unterlagen nach Ablauf der regulären Frist (häufig online in Genf). Steuerzeitraum; Unternehmensangaben; vorgeschlagenes neues Anmeldedatum; Grund (verspäteter Abschluss, Prüfungsverzögerungen, Umstrukturierung).
Zahlungen & Kontoauszüge Nachweis von Vorauszahlungen und Endabrechnungen, die den Bewertungen entsprechen. Nach-/Vorschussrechnungen; Zahlungsbestätigungen; Abgleich der veranlagten Steuer mit den Ratenzahlungen; Zins-/Erstattungsbescheinigungen.

Die offizielle Genfer Software für juristische Personen wird gemeinhin bezeichnet als GeTaxPM (personnes morales). Je nach Steuerjahr und Ihrem Fall kann Genf die elektronische Übermittlung zulassen; beachten Sie stets den Einreichungsbescheid und die aktuellen Anweisungen für die Unterschrifts-/Beifügungsanforderungen.

Fristen und Verlängerungen

Standard-Zeitsteuerung

In Genf ist es für viele Unternehmen, die ihre Konten am 31. Dezember, Die übliche Frist für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung ist in der Regel 30. April des folgenden Jahres (es sei denn, in Ihrem Bescheid ist ein anderes Datum angegeben).

Wenn Ihr Geschäftsjahr nicht am 31. Dezember endet, werden in Genf oft Fristen wie “X Monate nach Versand der Erklärung” oder “X Monate nach Ende des Zeitraums” festgelegt; Die Mitteilung über die Einreichung der Steuererklärung für Ihr Unternehmen bleibt das maßgebliche Dokument.

Erweiterungen (typisches Genfer Muster)

Genf erlaubt juristischen Personen in der Regel gestaffelte Verlängerungen, oft nach folgendem praktischen Zeitplan (oder dem entsprechenden Zeitplan im Verhältnis zum Versand der Rücksendung):

  • Gewöhnliche Frist: 30. April
  • Erste Verlängerung: in der Regel bis zum 31. Juli
  • Außergewöhnliche Erweiterung (mit Begründung): in der Regel bis zum 31. Oktober
  • Nach dem 31. Oktober: “Sonderfall”-Antrag mit Begründung (wird normalerweise außerhalb des Standardablaufs der Online-Erweiterung bearbeitet)

Verlängerungsanträge sollten gestellt werden vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin. Eine Fristverlängerung für die Einreichung bedeutet nicht die Zahlungsfrist automatisch verlängern; auf unbezahlte Beträge können Zinsen anfallen, auch wenn die Anmeldefrist verlängert wird.

Veranlagung, Zahlung und Zinsen

  • Bewertung. Nach der Bearbeitung erstellt die Genfer Steuerverwaltung eine Veranlagung, die die kantonalen und kommunalen Komponenten sowie die Kapitalsteuer umfasst.
  • Vorschusszahlungen (acomptes). In Genf werden in der Regel Vorauszahlungen auf der Grundlage früherer Jahre oder Schätzungen geleistet, die mit der endgültigen Veranlagung verrechnet werden.
  • Mechanismen der Bezahlung. Bezahlen Sie unter Verwendung der auf den Rechnungen/Veranlagungen angegebenen Referenzen (E-Banking, Einzahlungsschein usw.), damit die Zahlung dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden kann.
  • Zinsen und Bußgelder. Auf verspätete Zahlungen werden in der Regel Zinsen erhoben; bei verspäteter Einreichung oder unvollständiger Offenlegung können Strafen verhängt werden. Wenn die Liquidität knapp ist, sollten Sie proaktiv eine Zahlungsvereinbarung beantragen.
  • Einwände/Widersprüche. Im Bescheid sind die Einspruchsfristen und das Verfahren angegeben; die Einsprüche sollten schriftlich und mit Belegen eingereicht werden.

Steuerliche Freigabe & Handelsregister (Unternehmensänderungen)

  • Unternehmensveranstaltungen wie Auflösung, Liquidation, Fusionen, Entflechtungen oder Sitzverlegungen erfordern häufig eine steuerliche Koordinierung/Klärung, bevor die Schritte des Handelsregisters abgeschlossen sind.
  • Bei Liquidationen veranlagt das Finanzamt in der Regel die Steuern bis zum Liquidationsdatum und kann Zwischen- bzw. Abschlusserklärungen anfordern; Ausschüttungen können zusätzliche Einkommens- oder Quellensteuerfolgen auslösen.
  • Unter Sitzverschiebung (von/nach Genf), koordinieren die Steuereröffnungs- und -abschlusssalden und teilen die stillen Reserven und das Eigenkapital zwischen den Kantonen auf.
  • Bei Umstrukturierungen im Rahmen der Schweizer Steuerneutralität werden häufig Steuervorbescheide verwendet, um die kantonale und eidgenössische Behandlung sicherzustellen.

Checkliste für die Einreichung

DokumentEingeschlossen?Anmerkungen
Ausgefüllte Körperschaftssteuererklärung (Genf, persons morales) Unter Verwendung der amtlichen Vordrucke erstellt oder GeTaxPM für das richtige Steuerjahr.
Unterzeichnete Jahresabschlüsse und Prüfungsbericht (falls zutreffend) Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung.
Steuerlicher Überleitungsgewinn → steuerpflichtiger Gewinn Berichtigungen für nicht abzugsfähige Ausgaben, Rückstellungen, Abschreibungen usw.
Überleitung der Kapitalsteuerbemessungsgrundlage Eigenkapital pro Konto, stille Reserven (falls vorhanden) und allfällige interkantonale Zuweisungen.
Zeitpläne für Beteiligungserleichterungen/Befreiungen Angaben zu Dividenden und Kapitalgewinnen; Prozentsatz der Beteiligung; Anschaffungskosten.
Überblick über die Gruppe und verbundene Unternehmen Struktogramm, konzerninterne Verträge, Verrechnungspreisdokumentation.
Belege für die wichtigsten Posten Darlehensverträge, Bewertungen, Wertminderungstests, Umstrukturierungsunterlagen.
Bestätigung der Vorschusszahlungen (acomptes) Abgleich der Veranlagungen und Überprüfung der Zinsen/Strafzahlungen.
Antrag auf Fristverlängerung (bei Einreichung nach der regulären Frist) Reichen Sie den Online-Antrag auf Verlängerung vor dem Fälligkeitsdatum ein; begründen Sie außergewöhnliche/besondere Anträge.
Unterschrift der Unterschriftsberechtigten Die Rücksendung sollte gemäß den Vorschriften für die Unterschrift im Handelsregister unterzeichnet werden.

Wo einreichen / Kontakt

Genfer Steuerverwaltung (Administration fiscale cantonale, AFC) bearbeitet die Einkommens- und Kapitalsteuererklärungen für juristische Personen. Die Einreichungskanäle (Postanschrift und/oder elektronischer Workflow) sind in der jährlichen Mitteilung über die Einreichung der Steuererklärung für Ihr Unternehmen und in den offiziellen Anweisungen von Genf angegeben.

Für das Jahr 2025 werden die zentralen Kontaktdaten gemeinhin wie folgt veröffentlicht:
Kantonale Finanzverwaltung (AFC)
Rue du Stand 26
Postsache 3937
1211 Genève 3, Schweiz
Tel: +41 22 327 70 00

Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Genfer Unternehmens- oder Kapitalsteuererklärungen? Unsere Schweizer Unternehmenssteuern werden bearbeitet von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG. Für einen Auftrag zum Festpreis, bitte Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Ihrem Unternehmen, den letzten Jahresabschlüssen und dem Steuerzeitraum.

FAQs

Wann ist die Anmeldefrist für Unternehmen in Genf?

Für viele Genfer Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, ist die ordentliche Einreichungsfrist in der Regel der 30. April des Folgejahres (es sei denn, die Einreichungsmitteilung sieht ein anderes Datum vor). Wenn Sie mehr Zeit benötigen, beantragen Sie eine Verlängerung vor dem Fälligkeitsdatum; Genf gewährt in der Regel gestaffelte Verlängerungen (oft bis zum 31. Juli, in begründeten Fällen bis zum 31. Oktober).

Kann ich die Körperschaftssteuererklärung in Genf elektronisch einreichen?

Genf bietet GeTaxPM für die Erstellung von Steuererklärungen für juristische Personen und bietet elektronische Dienstleistungen an, die eine elektronische Übermittlung für das betreffende Jahr/die betreffende Version ermöglichen können. Befolgen Sie die Hinweise in Ihrer Einreichungsmitteilung und den aktuellen Genfer Anweisungen, um festzustellen, ob auch ein unterschriebenes Deckblatt und/oder Beilagen vorgelegt werden müssen.

Kann ich die Zeit verlängern bis zahlen als auch zu archivieren?

Eine Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht automatisch die Zahlungsfrist. Wenn Sie eine verspätete Zahlung erwarten oder Ratenzahlungen verlangen, sollten Sie sich proaktiv an die AFC wenden, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Unabhängig von der Verlängerung der Einreichungsfrist können auf ausstehende Beträge Zinsen anfallen.

Müssen kleine oder verlustbringende Unternehmen trotzdem eine Anmeldung vornehmen?

Ja. Juristische Personen mit einem steuerlichen Bezug zu Genf müssen in der Regel eine Körperschaftssteuererklärung abgeben, auch in Verlustjahren oder wenn nur eine Mindestkapitalsteuer fällig ist. Die Einreichung dokumentiert die Position und erhält gegebenenfalls Verlustvorträge.

Wer sollte die Genfer Körperschaftssteuererklärung unterschreiben?

Die Steuererklärung ist von Personen zu unterzeichnen, die nach den Vorschriften für die Unterzeichnung im Handelsregister zur Vertretung des Unternehmens befugt sind (Einzel- oder Kollektivunterschrift). Ein Treuhänder kann assistieren und unterschreiben, wo dies zulässig ist, ersetzt aber in der Regel nicht die eigene Unterschriftspflicht des Unternehmens.

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