Schweizer Kapitalsteuer
Schweizer Kapitalsteuer
In der Schweiz unterliegen die Unternehmen nicht nur der Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, sondern auch einer wiederkehrenden Kapitalsteuer auf kantonaler und kommunaler Ebene. Diese Steuer wird jährlich auf das Netto-Eigenkapital von Schweizer Unternehmen erhoben und ergänzt die Gewinnbesteuerung. Die effektive Belastung ist bescheiden, aber eine Planung unter Berücksichtigung der Kapitalstruktur und der kantonalen Unterschiede ist wichtig.
1. Anwendungsbereich & steuerpflichtige Körperschaften
Die Kapitalsteuer wird von den Schweizer Kantonen und Gemeinden erhoben. Sie gilt für:
- Körperschaften: z.B. AG und GmbH
- Genossenschaften und Vereine
- Fundamente und bestimmte andere Unternehmen
- Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen - nur auf das der Schweizer PE zugewiesene Eigenkapital
2. Bemessungsgrundlage
Die Kapitalsteuerbemessungsgrundlage ist die des Unternehmens Eigenkapital laut gesetzlichem Abschluss, vorbehaltlich von Anpassungen gemäß den kantonalen Steuervorschriften.
Komponenten des Nettoeigenkapitals
- Grundkapital oder eingezahltes Kapital
- Gesetzliche Rücklagen und Gewinnrücklagen
- Stille Reserven, die aufgedeckt werden
Mögliche Abzüge
- Verlustvorträge reduzieren das steuerpflichtige Eigenkapital nur indirekt (über Gewinnrücklagen)
- Bestimmte konzerninterne Darlehen und Beteiligungen können die Zuteilung von Eigenkapital beeinflussen
3. Tarife & kantonale Unterschiede
- Die Kapitalsteuer wird erhoben auf Kantonale und kommunale Steuern; es gibt keine föderale Kapitalsteuer.
- Die Preise sind sehr unterschiedlich, oft zwischen 0,001% und 0,5% des Netto-Eigenkapitals pro Jahr.
- Einige Kantone gewähren Ermäßigungen, wenn das Unternehmen auch erhebliche Gewinnsteuern zahlt (Anrechnungsmechanismen).
4. Interaktion mit der Körperschaftssteuer
Viele Kantone erlauben Anrechnung der Kapitalsteuer auf die Körperschaftssteuer. Damit wird sichergestellt, dass Unternehmen mit guten Gewinnen nicht doppelt belastet werden, während Unternehmen mit geringen oder gar keinen Gewinnen weiterhin über die Kapitalsteuer beitragen.
5. Grenzüberschreitende & besondere Erwägungen
- Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unterliegen nur dem lokal zugewiesenen Eigenkapital.
- Internationale Konzerne sollten die konzerninterne Finanzierung und die Höhe der Kapitalisierung überwachen, um das Risiko zu steuern.
- Die Kapitalsteuer ist in ausländischen Steuersystemen in der Regel nicht anrechenbar, kann aber in einigen Rechtsordnungen als Ausgabe abzugsfähig sein.
6. Einhaltung der Vorschriften & Praktiken
- Die Kapitalsteuer wird in der jährliche kantonale/kommunale Steuererklärung.
- Die Beträge basieren auf den Zahlen der Jahresendbilanz.
- Die Zahlung ist in der Regel zusammen mit der Gewinnsteuer fällig, wobei in vielen Kantonen Vorauszahlungen geleistet werden.
Verwandte Leitfäden

