Tarife Steuerfuss

Thurgauer Unternehmens- und Kapitalsteuersätze

Thurgauer Unternehmens- und Kapitalsteuersätze (2025)

Zuletzt aktualisiert: 13 Dez 2025

Thurgauer Unternehmens- und Kapitalsteuersätze

Die Funktionsweise der Gewinn- und Kapitalsteuersätze im Kanton Thurgau: einfache kantonale Steuersätze, der kantonale und kommunale Steuerfaktor, die Mindeststeuer, die Anrechnung der Kapitalsteuer auf die Gewinnsteuer, die ungefähre effektive Gesamtbelastung (inkl. Bundessteuer) und Instrumente zur Modellierung der Steuerbelastung für Unternehmen.

Schweizerische und kantonale Unternehmenssteuermandate werden durchgeführt von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).

Übersicht

Die Thurgauer Unternehmen zahlen eine Kombination aus:

  • Kantonale und kommunale Gewinnsteuer auf den steuerpflichtigen Gewinn;
  • Kantonale und kommunale Kapitalsteuer zum Eigenkapital; und
  • Direkte Bundeskörperschaftssteuer auf Gewinn.

Der Kanton setzt einfache Tarife für Gewinn- und Kapitalsteuer und wendet dann die Steuerfaktoren (Steuerfüsse) auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die staatlicher Steuerfaktor wird eingestellt zentral eingestellt, während die kommunale Faktoren variieren je nach Gemeinde. Für Unternehmen hängt die Die Gesamtbelastung hängt also sowohl von den kantonalen Vorschriften als auch von der gewählten Gemeinde ab.

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Sätze für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zusammengefasst (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) und zeigt, wie sie in der Praxis zu interpretieren sind.

Gesetzliche kantonale Tarife (Kapitalgesellschaften & Genossenschaften)

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuerparameter für Thurgauer Kapital Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuerparameter für Thurgauer Kapitalgesellschaften zusammen, wobei der Schwerpunkt auf den Reformen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform (STAF) und deren Folgen liegt.

Von / bis Einfacher Gewinnsteuersatz Einfacher Kapitalsteuersatz Steuerfaktor (Steuerfuss) Kommentar
Bis 31. Dezember 2019 4,0% auf den steuerpflichtigen Reingewinn 0,30‰ des steuerpflichtigen Eigenkapitals Staatliche und kommunale Faktoren, die auf die einfache Steuer angewendet werden; Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen (inkl. Bundessteuer) im mittleren Zehnerbereich. Vor-STAF-Regelung mit höherer Gewinn- und Kapitalsteuer. Getrennte Holding und gemischte Gesellschaften Status noch in Kraft.
Ab 1. Januar 2020 2,5% auf den steuerpflichtigen Reingewinn 0,15‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mind. CHF 200 Einheitlicher staatlicher Steuerfaktor; kommunale Faktoren werden auf kommunaler Ebene festgelegt. Die Kapitalsteuer kann auf die Gewinnsteuer angerechnet werden (allgemeiner Anrechnungsmechanismus). STAF-Umsetzung: deutliche Senkung des Gewinnsteuersatzes und der Kapitalsteuer, kombiniert mit mit der Abschaffung der kantonalen Statusgesellschaften und der Einführung von international akzeptierter Instrumente.
Ab 1. Januar 2025 2,5% auf den steuerpflichtigen Reingewinn
(mit möglicher Anpassung nach oben für große multinationale Konzerne, um das Minimum von 15% zu erreichen)
0,15‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mind. CHF 200 (unverändert) Staatlicher Steuerfaktor 109% (seit 2022) plus kommunale Steuerfaktoren; kombinierte kantonale/kommunale Die Belastung variiert je nach Gemeinde mäßig. Zuletzt veröffentlichte Parameter. Koordinierung der Körperschaftsteuervorschriften mit der OECD-Mindeststeuer für sehr große Konzerne über einen separaten Aufstockungsmechanismus.

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sieht das Thurgauer Steuergesetz eine einfache Gewinnsteuer von 2,5% des steuerbaren Reingewinns und eine einfache Kapitalsteuer von 0,15‰ des steuerbaren Eigenkapitals mit einem Mindestbetrag von CHF 200 pro Jahr. Auf diese einfachen Beträge werden kommunale und kantonale Steuerfaktoren angewendet, um die tatsächliche kantonalen/kommunalen Steuer, die für ein bestimmtes Steuerjahr und eine bestimmte Gemeinde fällig ist.

Effektive kombinierte Steuerbelastung

Kantonal/Gemeinde + Bund

Die effektiv Körperschaftssteuersatz im Thurgau ergibt sich aus der Stapelung:

  • Thurgauer Gewinnsteuer (kantonal und kommunal); und
  • Direkte Bundeskörperschaftssteuer in Höhe von 8,5% auf den Gewinn nach Steuern (ca. 7,8% auf den Gewinn vor Steuern).

Externe Benchmarks für das Steuerjahr 2024 deuten auf eine kombinierter effektiver Körperschaftssteuersatz Steuersatz (nur Gewinnsteuer, inkl. Bundessteuer) von rund 13,2% des Gewinns vor Steuern für ein Standardunternehmen in einer repräsentativen Thurgauer Gemeinde (oft mit Frauenfeld als Referenzort).

Der genaue Satz für ein bestimmtes Unternehmen hängt davon ab:

  • Steuerjahr und aktuelle kantonale/kommunale Steuerfaktoren;
  • Lage im Thurgau (unterschiedliche kommunale Faktoren);
  • Inanspruchnahme von Beteiligungserleichterungen und etwaigen STAF-Instrumenten (z. B. Patentbox); und
  • Unternehmensgröße (große multinationale Unternehmen können von der Mindeststeuer 15% betroffen sein).

Anschauliches Beispiel

Nehmen wir eine Thurgauer Standard-Kapitalgesellschaft mit:

  • Steuerpflichtiger Gewinn vor Steuern: CHF 1.000.000;
  • Steuerbares Eigenkapital: CHF 5.000.000;
  • Keine Sonderregelungen oder Beteiligungserleichterungen; und
  • Durchschnittliche Thurgauer Kantons- und Gemeindesteuerfaktoren für das Jahr.

Dann, ganz grob:

  • Die kantonale/kommunale Gewinnsteuer wird etwas weniger als die Hälfte der Gesamtbelastung ausmachen;
  • Die direkte Bundeskörperschaftssteuer wird etwas mehr als die Hälfte ausmachen; und
  • Die Kapitalsteuer beträgt normalerweise vollständig gutgeschrieben gegen Gewinnsteuer, sofern der Gewinn des Unternehmens mindestens etwa 0,6% des Eigenkapitals beträgt, so dass keine gesonderte Kapitalsteuer nicht als zusätzliche Belastung verbleibt.

Für Unternehmen mit sehr geringem Gewinn im Verhältnis zum Eigenkapital (oder in Verlustsituationen), kann die Kapitalsteuer zur verbindlichen kantonalen Belastung werden; bei hochprofitablen Unternehmen, dominiert die Gewinnsteuer und die Anrechnung der Kapitalsteuer bedeutet, dass in der Regel keine separaten Kapitalsteuerkosten.

Genaue Zahlen nach Gemeinden und Jahren finden Sie hier:

Die oben genannten indikativen kombinierten Sätze sind Richtwerte, die auf veröffentlichten kantonalen und unabhängigen Vergleiche. Sie ersetzen weder eine formale Berechnung noch einen Steuerbescheid. Für Investitionsentscheidungen, Standortplanung oder grösseren Transaktionen sollten Sie immer die Daten des aktuellen Jahres einholen und lassen Sie sich die geltende Tarifstruktur schriftlich bestätigen.

Mindeststeuer und besondere Mechanismen

Kapitalsteuer, Kredit & Mindestgrundstückssteuer

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt der Thurgau:

  • Eine einfache Kapitalsteuer von 0,15‰ des steuerbaren Eigenkapitals mit einem mindestens CHF 200 pro Jahr; und
  • Eine allgemeine Regel, die die Gewinnsteuer wird auf die Kapitalsteuer angerechnet. Sobald die kantonale/kommunale Gewinnsteuer die Kapitalsteuer übersteigt, wird die Kapitalsteuer angerechnet und es verbleibt keine separate Kapitalsteuer.

Darüber hinaus erhebt der Thurgau eine minimale Besteuerung von Grundstücken in bestimmten Fällen:

  • Wenn eine Gesellschaft oder eine kollektive Kapitalanlage Immobilien im Kanton besitzt, und eine bestimmte Minimalsteuer auf die Immobilie (berechnet als Prozentsatz des Marktwert) die Summe aus ordentlicher Gewinn- und Kapitalsteuer übersteigt, wird diese vermögensabhängige Mindeststeuer erhoben.
  • Der Mechanismus der Mindestbesteuerung ist besonders für vermögensstarke Unternehmen relevant, gewinnschwache Unternehmen (z. B. Immobilien-SPVs).

Für Unternehmen ohne Thurgauer Liegenschaften ist das wichtigste “Minimum” effektiv die Kapitalsteuer mit der Untergrenze von CHF 200, vorbehaltlich der Gewinnsteueranrechnung.

Sonderstatus & STAF-Instrumente

Die traditionellen Steuerstatus der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften wurden im Rahmen der im Rahmen der STAF-Umsetzung abgeschafft. Der Thurgau setzt nun auf eine Kombination von:

  • A reduzierte Kapitalsteuerbemessungsgrundlage für Eigenkapitalfinanzierung qualifizierte Beteiligungen, konzerninterne Darlehen und Patente oder vergleichbares geistiges Eigentum (nur ein Bruchteil davon wird bei der dieses Eigenkapitals wird bei der Kapitalsteuer berücksichtigt); und
  • International anerkannte Hilfsinstrumente (z. B. eine Patentbox), die einer Entlastungskappe die die kombinierte Wirkung aller Sondermaßnahmen auf einen bestimmten Prozentsatz des steuerpflichtigen Gewinns begrenzt.

In der Praxis ist die Teilnahmehilfe auf Gewinnsteuerebene (für Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen) und die Kapitalsteuerermäßigung für Beteiligungen, Gruppenfinanzierungen und IP sind die wichtigsten Instrumente für Gruppen Strukturen im Thurgau.

Bei materiellen Strukturen wird in der Regel mit Hilfe von Steuervorbescheiden geklärt, wie Beteiligungserleichterungen Entlastung, Kapitalsteuerermäßigung und etwaige Patentboxeinkünfte im Laufe der Zeit zusammenwirken.

Modellierungstools und Rechner

Um die Steuerbelastung für ein bestimmtes Unternehmen im Thurgau zu quantifizieren, verwendet man am besten eine Kombination von offiziellen und unabhängigen Instrumenten:

Werkzeug Was es tut Wie man es für den Thurgau verwendet
Thurgauer Unternehmenssteuer-Rechner Berechnet kantonale/kommunale Gewinn- und Kapitalsteuer (inkl. Kapitalsteueranrechnung) plus direkte Bundessteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Wählen Sie die relevante Steuerperiode, wählen Sie die Gemeinde und geben Sie den steuerpflichtigen Gewinn und Eigenkapital ein. Verwenden Sie das Ergebnis als Benchmark gegen Ihre eigenen Modelle und für die Budgetierung, Preisgestaltung und Planung der Dividendenpolitik.
Rechner für die Schweizer Bundessteuer Bietet eine vergleichende Übersicht über die Gesamtsteuerbelastung in den verschiedenen Kantonen und im Zeitverlauf, mit harmonisierten Annahmen. Vergleichen Sie damit den Thurgau mit alternativen Kantonen für die Standortwahl von Unternehmen Kantonen zu vergleichen und zu sehen, wie weit der kombinierte effektive Steuersatz unter oder über dem dem Schweizer Durchschnitt liegt.
TaxRep Thurgau-Rechner (dieser Hub) Wendet die Thurgau-spezifischen Gewinn- und Kapitalsteuerparameter (inkl. Kapitalsteuer Kapitalsteueranrechnung, Mindeststeuer und Beteiligungsabzug) zusammen mit der Bundessteuer auf Ihre eigenen Gewinn- und Eigenkapitalprognosen. Siehe die Taschenrechner Seite dieses Hubs für ein maßgeschneidertes Modellierungstool auf Unternehmensebene, das auf die Erläuterungen in den Abschnitten zur Körperschaftsteuer und Kapitalsteuer.

Überlegungen zur Planung

Thema Auswirkungen der Rate Was zu beachten ist
Standortwahl im Thurgau Die einfach Die Gewinn- und Kapitalsteuersätze sind kantonsweit einheitlich, aber Kommunale Steuerfaktoren unterscheiden sich. Dies führt zu erheblichen Unterschieden der effektiven kantonalen/kommunalen Belastung zwischen den Gemeinden. Vergleichen Sie mehrere in Frage kommende Gemeinden mit den kantonalen und eidgenössischen Rechnern. Berücksichtigen Sie bei kapitalintensiven Gruppen auch die minimale Grundsteuer und Nicht-Einkommenssteuer-Abgaben.
Struktur der Finanzierung Die Mischung aus Eigen- und Fremdkapital beeinflusst die Kapitalsteuerbemessungsgrundlage (Eigenkapital) und die Gewinnsteuereffekte von Zinsabzügen. Da die Kapitalsteuer Gewinnsteuer ab einem bestimmten Verhältnis von Gewinn zu Eigenkapital angerechnet wird, nimmt die effektive Auswirkung der Kapitalsteuer mit zunehmender Rentabilität abnehmen. Vermeiden Sie übermäßige Gesellschafter- oder Konzernschulden, die als verstecktes Eigenkapital. Koordinieren Sie die Verschuldungsquoten mit dem Konzern-Treasury und Verrechnungspreispolitik.
Nutzung von Beteiligungen und IP Qualifizierte Beteiligungen und bestimmte IP-Strukturen können in den Genuss folgender Vorteile kommen Beteiligungserleichterungen und einer reduzierten Kapitalsteuerbemessungsgrundlage profitieren, wodurch der den effektiven Steuersatz auf das relevante Einkommen und Kapital erheblich reduzieren. Identifizierung von Unternehmen, die als Beteiligungs- oder IP-Gesellschaften in Frage kommen. Modellierung des Zusammenspiels von Gewinnsteuererleichterung, Kapitalsteuersenkung und Patentbox-Einkommen innerhalb der Gesamtentlastungsgrenze; Einholung von Rulings wo wesentlich.
Interaktion mit der globalen Mindeststeuer Große multinationale Konzerne, die der Mindeststeuer 15% unterliegen, können mit einer Aufstockung wenn der kombinierte Schweizer Satz für qualifizierte Gewinne unter dem Mindestsatz liegt. Modellieren Sie für In-Scope-Konzerne den Thurgauer und Schweizer Effektivsteuersatz nach den GloBE-Regeln und beurteilen Sie, ob ein Top-up in einer anderen Rechtsordnung entstehen könnte. Erwägen Sie Umstrukturierungs- oder Safe-Harbour-Optionen, wenn das Risiko wesentlich ist.
Ereignisse im Lebenszyklus & Immobilien Übernahmen, Fusionen, Abspaltungen, Sitzverlagerungen und Immobilientransaktionen Transaktionen können das Verhältnis von Gewinn zu Eigenkapital verändern und die die Mindestgrundstückssteuer auslösen oder erhöhen. Vergleichen Sie bei vermögensreichen Strukturen die ordentliche Gewinn-/Kapitalsteuer mit der Mindeststeuer auf Immobilien vor Transaktionen. Abstimmung der Unternehmens Steuerplanung mit der Immobilienstrategie ab und holen Sie, wenn nötig, Vorbescheide.

FAQs

Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz im Thurgau?

Der Kanton Thurgau wendet einen einfachen kantonalen Gewinnsteuersatz von 2,5% auf den steuerpflichtigen Reingewinn für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Diese einfache Steuer wird multipliziert mit kantonalen und kommunalen Steuerfaktoren multipliziert, um die tatsächliche kantonale/kommunale Belastung zu erhalten. Darüber hinaus zahlen die Unternehmen eine direkte Bundeskörperschaftssteuer in Höhe von 8,5% auf Gewinn nach Steuern (etwa 7,8% des Gewinns vor Steuern). Benchmark-Berechnungen für ein Standardunternehmen in einer repräsentativen Thurgauer Gemeinde zeigen eine kombiniert Effektivzinssatz (Kanton/Gemeinde + Bund) von rund 13,2% des Gewinns vor Steuern, je nach Kommune und Reliefs.

Wie hoch ist der Kapitalsteuersatz für Unternehmen im Thurgau?

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist die einfache Kapitalsteuer im Thurgau ist 0,15‰ des steuerpflichtigen Eigenkapitals, mit einem Mindestbetrag von 200 CHF pro Jahr. Diese einfache Kapitalsteuer wird ebenfalls mit den entsprechenden kantonalen und kommunalen Steuerfaktoren Faktoren multipliziert. Die Gewinnsteuer ist jedoch gutgeschrieben mit der Kapitalsteuer verrechnet: Wenn die kantonale/kommunale Gewinnsteuer die Kapitalsteuer übersteigt, wird die Kapitalsteuer vollständig angerechnet und es wird keine separate Kapitalsteuer fällig.

Wie funktioniert die Kapitalsteuergutschrift in der Praxis?

Im Thurgau sehen die kantonalen Körperschaftssteuervorschriften vor, dass die Gewinnsteuer wird auf die Kapitalsteuer angerechnet. In der Praxis bedeutet dies:

  • Unternehmen berechnen sowohl die Gewinn- als auch die Kapitalsteuer immer auf der Grundlage der einfachen Sätzen und Steuerfaktoren; und
  • Ist die berechnete Gewinnsteuer höher als die Kapitalsteuer, wird die Kapitalsteuer wird die Kapitalsteuer angerechnet und es wird keine zusätzliche Kapitalsteuer fällig; ist die Gewinnsteuer sehr niedrig (z.B. in ertragsschwachen oder verlustreichen Jahren), wird die Kapitalsteuer (vorbehaltlich des Mindestbetrags von CHF 200 Minimum) zur verbindlichen kantonalen Belastung.

Bei Unternehmen mit einem Gewinn von mindestens etwa 0,6% des Eigenkapitals wird die Gewinnsteuer normalerweise höher als die Kapitalsteuer, so dass die Kapitalsteuer nicht zur Gesamtbelastung beiträgt.

Gibt es eine Mindeststeuer für Unternehmen mit Liegenschaften im Thurgau?

Ja. Juristische Personen und kollektive Kapitalanlagen mit direkt gehaltene Liegenschaften im Thurgau können Gegenstand einer Immobilienmindeststeuer. Übersteigt die Mindeststeuer auf den Verkehrswert des Grundstücks die Summe der der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer, so tritt diese Minimalsteuer an die Stelle der die ordentliche kantonale/kommunale Gewinn- und Kapitalsteuer für die entsprechende Periode. Unternehmen ohne Thurgauer Liegenschaften sind von dieser liegenschaftsbezogenen Minimalsteuer nicht betroffen von dieser vermögensabhängigen Minimalsteuer nicht betroffen, sondern unterliegen nur der Gewinn- und Kapitalsteuer (mit Kapitalsteueranrechnung).

Werden für alle Unternehmen die gleichen Sätze verwendet?

Die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuersätze sind für alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gleich und Genossenschaften, aber die Effektivzinssatz unterscheidet sich je nach:

  • Die Kommune (verschiedene kommunale Steuerfaktoren);
  • die Inanspruchnahme von Beteiligungserleichterungen, Kapitalsteuersenkungen und etwaigen Patentboxeinkünften;
  • das Verhältnis von Gewinn zu Eigenkapital des Unternehmens (wegen der Kapitalsteuergutschrift); und
  • Besondere Vorschriften für Wohltätigkeitsorganisationen, gemeinnützige Organisationen und steuerbefreite Einrichtungen.

Vereine, Stiftungen und Einrichtungen mit ideellen oder karitativen Zwecken können teilweise oder vollständig von der Gewinn- und/oder Kapitalsteuer befreit werden, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.

Wo kann ich die Tarife und Faktoren für das laufende Jahr überprüfen?

Die zuverlässigsten Quellen sind:

  • Die Thurgauer Steuergesetz, Kantonsblatt und Anleitung der Thurgauer Steuerverwaltung (für einfache Sätze, Kapitalsteuerregeln, Minimalsteuer und Kapitalsteueranrechnung); und
  • Der offizielle Thurgauer Unternehmenssteuerrechner und der Bundessteuerrechner der Schweiz (für kombinierte Effektivbelastungen und kantonale Vergleiche).

Bei wesentlichen Strukturierungs- oder Standortentscheidungen ist es ratsam, sich die Steuersätze und Erleichterungen schriftlich zu bestätigen, zum Beispiel durch einen Steuervorbescheid.

Thurgauer Tarif- und Strukturierungsberatung (Sesch TaxRep GmbH) Steueramt des Kantons Thurgau