Walliser Unternehmens- und Kapitalsteuer - Formulare & Fristen
Zuletzt aktualisiert: 14 Dez 2025
Walliser Unternehmens- und Kapitalsteuer - Formulare & Fristen
Was Unternehmen für die Gewinn- und Kapitalsteuer des Kantons Wallis (VS) einreichen müssen: Wer muss sie einreichen, wichtige Formulare (PDF/XLSX), die kantonale Fristenplanung (Planung / Verwaltung der Fristen), Verlängerungen, Veranlagungen, Zahlungen, Zinsen und Steuerabrechnung in der Praxis.
Wer muss melden?
- Ansässige Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im Kanton Wallis müssen eine Körperschafts- und Kapitalsteuererklärung (Abgabenerklärung - moralische Personen) für jedes Steuerjahr.
- Nicht gebietsansässige Einrichtungen mit einem steuerlichen Berührungspunkt im Wallis (z.B. eine Betriebsstätte oder eine Walliser Immobilie) reichen in der Regel eine beschränkte Walliser Steuererklärung ein, die ihre lokale Steuerbemessungsgrundlage abdeckt.
- Alle Rechtsformen werden als “juristische Personen” behandelt” (z. B. SA/AG, Sàrl/GmbH, Genossenschaften, bestimmte Stiftungen und Vereine) reichen normalerweise auch in Verlustjahren oder in Fällen, in denen nur eine Mindestkapitalsteuer fällig ist, einen Antrag ein.
- Eine Meldung pro juristischer Person. Konzerne mit mehreren schweizerischen Einheiten reichen für jede im Wallis registrierte Einheit eine separate Meldung ein; die Konzerninformationen werden über Anhänge übermittelt (z.B. Verrechnungspreise und konzerninterne Dokumentation).
Wichtige Formulare & Dokumente (Walliser Unternehmens- & Kapitalsteuer)
| Artikel | Zweck | Typische Inhalte |
|---|---|---|
| Körperschaftssteuererklärung (persons morales) | Hauptanmeldung für die Walliser Gewinn- und Kapitalsteuer, erstellt mit den offiziellen kantonalen Formularen (oft in den Formaten PDF und XLSX verfügbar). | Identifizierungsdaten; Steuerzeitraum; Überleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Gewinn; Verlustvorträge; Kapitalsteuerbemessungsgrundlage; Beteiligungen/Entlastungen; Verteilungspläne (falls relevant). |
| Anweisungen (Anleitung) | Erklärt, wie man die Walliser PM-Rückkehr ausfüllt, einschließlich der wichtigsten Zeitpläne. | Erläuterungen zu den Feldern, Erwartungen an die Offenlegung, Belege und wie die Steuererklärung und die Anhänge einzureichen sind. |
| Jahresabschlüsse | Bemessungsgrundlage; muss mit der Steuererklärung übereinstimmen. | Unterzeichneter Jahresbericht, statutarische Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung, Prüfungsbericht (falls zutreffend), Vorjahresvergleiche. |
| Steuerabstimmung und Zeitpläne | Erläutert Anpassungen zwischen statutarischem Abschluss und steuerpflichtigem Ergebnis; dokumentiert die Kapitalsteuerbasis. | Zu- und Abschläge; Abschreibungspläne; Rückstellungen; Analyse des stillen Eigenkapitals; Berechnungen des Beteiligungsabzugs; interkantonale/internationale Verteilungspläne (falls relevant). |
| Dokumentation der Gruppe und der verbundenen Parteien | Unterstützt Verrechnungspreise, Zinskonditionen und konzerninterne Dienstleistungen. | Konzernstrukturplan; konzerninterne Vereinbarungen; TP-Dokumentation; Darlehen/Garantien; Urteile (falls vorhanden). |
| Verlängerungsantrag/Fristenmanagement | Beantragung von zusätzlicher Zeit für die Einreichung über die normale Frist hinaus (das Wallis veröffentlicht einen Planungskalender und betreibt ein Fristenmanagement). | Steuerzeitraum; Angaben zum Unternehmen; beantragter neuer Anmeldetag; Grund (verspäteter Abschluss, Prüfungsverzögerungen, Umstrukturierung); Bestätigung/Empfang, sofern vorhanden. |
| Zahlungen & Kontoauszüge | Nachweis von Vorauszahlungen und Endabrechnungen, die den Bewertungen entsprechen. | Vorauszahlungen (acomptes); Zahlungsbestätigungen; Abgleich der veranlagten Steuer mit den Raten; Zins-/Erstattungsbescheinigungen. |
Das Wallis veröffentlicht die offiziellen Steuererklärungsformulare für Unternehmen personnes morales (einschließlich separater Pakete für Unternehmen wie SA/Sàrl und für Vereine/Stiftungen), in der Regel als PDF/XLSX mit Anleitungen erhältlich. Verwenden Sie die Formulare und Tabellen des richtigen Jahres für Ihren Steuerzeitraum.
Fristen und Verlängerungen
Standardzeitplan (Walliser Planung)
Das Wallis publiziert einen kantonalen Planungskalender für den Rückfluss und die Fristen. Für Personen Moral (Unternehmen), der Kalender zeigt die allgemeines Fälligkeitsdatum für die Einreichung der 2024 Steuererklärungen als 30. Juni 2025.
Dieselbe Planung hebt auch “letzte Termine” hervor, die zur Vermeidung von Eskalationsschritten (z. B. Mahnungen/Strafzahlungen) verwendet werden, und gibt Fristen für bestimmte Verlängerungsabläufe an. In der Praxis sollten Sie sich immer an das in Ihrer Mitteilung über die Einreichung angegebene Datum halten, falls es davon abweicht.
Erweiterungen (allgemeine Struktur)
Wenn Sie die ordentliche Frist nicht einhalten können, können Sie eine Verlängerung beantragen. Der Walliser Planungskalender gibt Auskunft:
- Allgemeine Verlängerungsfrist: 31. Oktober 2025 (für Steuererklärungen 2024)
- Endgültige Frist für Sonderfälle: 31. Dezember 2025 (sofern gewährt)
Verlängerungsanträge sollten gestellt werden vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin. Eine Fristverlängerung für die Einreichung bedeutet nicht die Frist für die Zahlung automatisch verlängern; auf unbezahlte Beträge können Zinsen anfallen, auch wenn die Anmeldefrist verlängert wurde.
Veranlagung, Zahlung und Zinsen
- Bewertung. Nach der Bearbeitung erstellt die Walliser Steuerverwaltung eine Veranlagung, die die kantonalen und kommunalen Komponenten sowie die Kapitalsteuer umfasst.
- Vorschusszahlungen (acomptes). Im Wallis werden in der Regel Vorauszahlungen auf der Grundlage von Vorjahren oder Schätzungen geleistet, die mit der endgültigen Veranlagung verrechnet werden.
- Mechanismen der Bezahlung. Bezahlen Sie unter Verwendung der auf den Rechnungen/Veranlagungen angegebenen Referenzen (E-Banking, QR-Rechnung usw.), um die Zuordnung zum richtigen Steuerzeitraum zu gewährleisten.
- Zinsen und Bußgelder. Auf verspätete Zahlungen werden in der Regel Zinsen erhoben; bei verspäteter Einreichung oder unvollständiger Offenlegung können Strafen verhängt werden. Bei Liquiditätsengpässen sollten Sie proaktiv eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen.
- Einwände/Widersprüche. Im Bescheid sind die Einspruchsfristen und das Verfahren angegeben; die Einsprüche sollten schriftlich und mit Belegen eingereicht werden.
Steuerliche Freigabe & Handelsregister (Unternehmensänderungen)
- Unternehmensveranstaltungen wie Auflösung, Liquidation, Fusionen, Entflechtungen oder Sitzverlegungen erfordern häufig eine steuerliche Koordinierung/Klärung, bevor die Schritte des Handelsregisters abgeschlossen sind.
- Bei Liquidationen veranlagt das Finanzamt in der Regel die Steuern bis zum Liquidationsdatum und kann Zwischen- bzw. Abschlusserklärungen anfordern; Ausschüttungen können zusätzliche Einkommens- oder Quellensteuerfolgen auslösen.
- Unter Sitzverschiebung (ins/aus dem Wallis), koordinieren die Steuereröffnungs- und -abschlusssalden und teilen die stillen Reserven und das Eigenkapital zwischen den Kantonen auf.
- Bei Umstrukturierungen im Rahmen der Schweizer Steuerneutralität werden häufig Steuervorbescheide verwendet, um die kantonale und eidgenössische Behandlung sicherzustellen.
Checkliste für die Einreichung
| Dokument | Eingeschlossen? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Ausgefüllte Körperschaftssteuererklärung (Wallis, Personenkreis) | ⬜ | Erstellt mit den offiziellen Walliser Formularen für das richtige Steuerjahr (oft PDF/XLSX) mit den entsprechenden Tabellen. |
| Unterzeichnete Jahresabschlüsse und Prüfungsbericht (falls zutreffend) | ⬜ | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung. |
| Steuerlicher Überleitungsgewinn → steuerpflichtiger Gewinn | ⬜ | Berichtigungen für nicht abzugsfähige Ausgaben, Rückstellungen, Abschreibungen usw. |
| Überleitung der Kapitalsteuerbemessungsgrundlage | ⬜ | Eigenkapital pro Konto, verstecktes Eigenkapital (falls vorhanden) und etwaige Verteilungspläne. |
| Zeitpläne für Beteiligungserleichterungen/Befreiungen | ⬜ | Angaben zu Dividenden und Kapitalgewinnen; Prozentsatz der Beteiligung; Anschaffungskosten. |
| Überblick über die Gruppe und verbundene Unternehmen | ⬜ | Struktogramm, konzerninterne Verträge, Verrechnungspreisdokumentation. |
| Belege für die wichtigsten Posten | ⬜ | Darlehensverträge, Bewertungen, Wertminderungstests, Umstrukturierungsunterlagen. |
| Bestätigung der Vorschusszahlungen (acomptes) | ⬜ | Abgleich der Veranlagungen und Überprüfung der Zinsen/Strafzahlungen. |
| Antrag auf Fristverlängerung (bei Einreichung nach der regulären Frist) | ⬜ | Reichen Sie den Antrag auf Fristverlängerung vor dem Fälligkeitsdatum ein; bewahren Sie die Nachweise/Bestätigungen auf, sofern vorhanden. |
| Unterschrift der Unterschriftsberechtigten | ⬜ | Die Rücksendung sollte gemäß den Vorschriften für die Unterzeichnung des Handelsregisters unterzeichnet werden, wenn die Unterzeichnung aufgrund der Einreichungsmethode erforderlich ist. |
Wo einreichen / Kontakt
Kantonale Dienststelle für Beiträge (Wallis) bearbeitet Gewinn- und Kapitalsteuerangelegenheiten von juristischen Personen (personnes morales). Die Einreichungswege und allfällige elektronische/Portalverfahren für die Fristenverwaltung werden vom Kanton publiziert; beachten Sie in jedem Fall die fallspezifischen Hinweise in Ihrer Einreichungsmitteilung.
Für das Jahr 2025 wurden folgende Kontaktdaten veröffentlicht:
Service cantonal des contributions (SCC) - Kanton Wallis
Avenue de la Gare 35, CP-638
1951 Sitten, Schweiz
Call Center: 027 606 24 50 - E-Mail (Personen Morales): scc-pm@admin.vs.ch
Brauchen Sie Hilfe bei Ihren Walliser Unternehmens- oder Kapitalsteuererklärungen? Unsere Schweizer Unternehmenssteuern werden bearbeitet von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG. Für einen Auftrag zum Festpreis, bitte Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Ihrem Unternehmen, den letzten Jahresabschlüssen und dem Steuerzeitraum.
FAQs
Welche Frist gilt für die Anmeldung von Gesellschaften (persons morales) im Wallis?
Das Wallis veröffentlicht einen Planungskalender für die Fristen. Für die Steuerperiode 2024 wurde als allgemeines Fälligkeitsdatum für Unternehmen (persons morales) der 30. Juni 2025 angegeben. Befolgen Sie immer die Mitteilung Ihrer Steuererklärung, wenn diese ein anderes Datum für Ihr Unternehmen oder Ihren Zeitraum angibt.
Wie funktionieren die Verlängerungen im Wallis typischerweise?
Sie beantragen eine Verlängerung vor dem Fälligkeitsdatum. Der Walliser Planungskalender sieht eine allgemeine Fristverlängerung vor (für die Steuerperiode 2024: 31. Oktober 2025), mit einer letzten Frist für besondere Fälle (für die Steuerperiode 2024: 31. Dezember 2025), sofern diese gewährt wird.
Kann ich die Zeit verlängern bis zahlen als auch zu archivieren?
Eine Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht automatisch auch die Zahlungsfrist. Wenn Sie eine verspätete Zahlung erwarten oder Ratenzahlungen benötigen, sollten Sie sich proaktiv an das Finanzamt wenden um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Unabhängig von der Verlängerung der Einreichungsfrist können auf ausstehende Beträge Zinsen anfallen.
Müssen kleine oder verlustbringende Unternehmen trotzdem eine Anmeldung vornehmen?
Ja. Juristische Personen mit steuerlichem Naheverhältnis zum Wallis müssen generell eine Körperschaftssteuererklärung einreichen, auch in Verlustjahren oder wenn nur eine minimale Kapitalsteuer anfällt. Durch die Einreichung wird die Situation dokumentiert und die Verlustvorträge bleiben ggf. erhalten.
Wer muss die Walliser Unternehmenssteuererklärung unterschreiben?
Die Erklärung ist von Personen zu unterzeichnen, die nach den Vorschriften des Handelsregisters zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind (Einzel- oder Kollektivunterschrift), wenn die Einreichungsmethode Unterschriften erfordert. Ein Treuhänder kann behilflich sein, ersetzt aber in der Regel nicht die eigene Unterschriftspflicht des Unternehmens.
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