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Deutschland-Schweiz Erbschaftssteuer: Koordinierung & §21-Gutschriften

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Deutschland-Schweiz Erbschaftsteuer - Koordinierung & §21 Gutschriften

Vom Bewertungsnachweis bis zum ausländischen Steuernachweis: Diese Seite skizziert den durchgängigen Workflow zur Koordinierung von Deutschland-Schweiz Einreichungen, Berechnen § 21 ErbStG Gutschriften, Synchronisierung der Zeitpläne zwischen Deutschland und den Schweizer Kantonen, und bereiten prüfungsreife Unterlagen vor.

Wer macht was? Vertragszuordnung, §21-Berechnung und grenzüberschreitende Fristen werden hier koordiniert. Nationale und kantonale Anmeldungen werden von unseren Teams bearbeitet: 🇩🇪 Deutscher Erbschaftssteuer-Service - 🇨🇭 Schweizer Erbschaftssteuer-Service.

1) Der Arbeitsablauf bei der Ablage auf einen Blick

PhaseDeutschland (ErbStG)Schweiz (Kantone)Anmerkungen
Scoping Wohnsitz, Umfang (weltweit vs. deutsch-situ), Erben pro Person Wohnsitz in der Schweiz, Kanton des letzten Wohnsitzes, Vermögen pro Kanton (unbeweglich vs. beweglich) Angleichung an Staatsverträge/Bindestriche; Ermittlung der relevanten Kantone und etwaiger Gemeindesteuern
Bewertung BewG-Verfahren (Immobilien), vereinfachtes Ergebnis / Gutachten (Wirtschaft) Marktwert am Sterbedatum gemäss kantonaler Praxis; lokale Immobilien- und Unternehmensbewertungsstandards Behalten Sie die Abstimmungen bei; wenn möglich ein Beweissatz für beide Seiten
Dokumentation Erbschaftsaufteilung, Schulden, Freibeträge, Freistellungen, §§13a/13b Exponate Inventare, Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen (falls zutreffend), Belege Übersetzungen/Beglaubigungen, wo erforderlich; Zuordnung jedes Dokuments zu beiden Bemessungsgrundlagen
§21 Kredit Berechnung der deutschen Steuer, die auf das ausländische (Schweizer) Vermögen entfällt, pro Land/Kanton Kantonale Veranlagungen & Zahlungsnachweise für Erbschafts-/Schenkungssteuern erbringen Anrechnung = niedrigerer Betrag der schweizerischen Steuer oder der deutschen Steuer auf den entsprechenden schweizerischen Teilbetrag
Einreichung Einreichung beim Finanzamt; Beantwortung von Anfragen und Vorlage von §21-Nachweisunterlagen Anmeldung bei den kantonalen Steuerämtern; Einholung von Veranlagungen und Zahlungsbestätigungen Synchronisierung von Sequenzen zur Vermeidung von Zeitlücken und doppelter Kassenbelastung

2) Bewertungen (BewG vs. Schweizer Marktwert) & Beweise

  • Immobilien (DE): gesetzliche Bewertung nach BewG/ImmoWert-Eingaben; Unterscheidung zwischen selbst genutztem und vermietetem Eigentum.
  • Immobilien (CH): Marktwertgutachten nach kantonalen Vorschriften (Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren oder steuerwertbasiertes Verfahren).
  • Geschäftliche Interessen: vereinfachtes Ertragswertverfahren / Gutachten in Deutschland (z.B. IDW S 1); Abstimmung mit der Schweizer Praxis bei der Bewertung von Beteiligungen und inhabergeführten Unternehmen.
  • Wertpapiere und Bargeld: Angaben zum Sterbedatum; Währungsumrechnungen (EUR/CHF); harmonisierte Preisquellen.
  • Ein Datensatz: Führen eines gemeinsamen Bewertungsprotokolls; Abgleich der deutschen Steuerwerte mit den Schweizer Marktwerten für wichtige Vermögenswerte (Immobilien, Unternehmen, große Portfolios).

Tief eintauchen: Immobilien und Betriebsvermögen

3) Schweizer Steuernachweis & Zahlungen

  • Sammeln Sie kantonale und kommunale Beurteilungen für Erbschafts-/Schenkungssteuern (pro Kanton) und allfällige erläuternde Verfügungen.
  • Sicherer Beamter Zahlungsnachweis (Finanzamtsbestätigungen, Einzahlungsscheine, Kontoauszüge) für Beträge, die nach § 21 ErbStG angerechnet werden sollen.
  • Dokument situs und die Aufteilung nach Vermögenswerten (welcher Kanton, bewegliche vs. unbewegliche Güter, direkte vs. indirekte Beteiligungen).
  • Spur Befreiungen und Ermäßigungen (z.B. Ehegatten-/Nachkommensentlastung), damit die deutsche Anrechnung mit der tatsächlichen ausländischen Bemessungsgrundlage übereinstimmt.

Siehe: Checklisten und Dokumente

4) §21 ErbStG Anrechnungsberechnung (Schritt für Schritt)

  1. Berechnung der deutschen Basis pro Begünstigtem (nach Freibeträgen, Abzügen, Freistellungen und eventuellen Unternehmensentlastungen gemäß §§13a/13b).
  2. Schweizer Vermögenswerte isolieren nach Ländern und, wo sinnvoll, nach Kantonen; Ermittlung der auf diese ausländischen Scheiben entfallenden deutschen Steuer.
  3. Schweizer Erbschafts-/Schenkungssteuer erheben tatsächlich auf denselben Scheiben (kantonal und ggf. kommunal) bezahlt werden. Gewährleistung der Vergleichbarkeit (nur Erbschafts-/Schenkungssteuern zählen).
  4. Kreditregel anwenden: für jede Schweizer Scheibe, den unter a) der gezahlten Schweizer Steuer oder b) der auf diese Scheibe entfallenden deutschen Steuer nach § 21 ErbStG.
  5. Zusammenstellung des Beweismaterials: Gutachten, Zahlungsnachweise, Schätzungsberichte, Standortvermerke, Verteilungspläne und Berechnungsblätter.

Die Konzepte sind an die allgemeinen Erläuterungen zu §21 im deutschen Erbschaftsteuerleitfaden angepasst (Abschnitt Ausländische Staatsangehörige & Doppelbesteuerung).

5) Schweizerische kantonale Anmeldungen (Koordination)

  • Identifizieren Sie die relevanten Kantone: letzter Wohnsitz des Erblassers und Kantone, in denen sich Schweizer Immobilien befinden.
  • Erstellen Sie Inventare: pro Kanton, wobei das dort zu versteuernde Vermögen getrennt wird (in der Regel unbewegliches Vermögen und je nach Kanton auch bewegliches Vermögen, das an den Wohnsitz gebunden ist).
  • Abgabe von Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen: pro Kanton/Gemeinde, unter Verwendung angepasster Bewertungen und Aufschlüsselungen der Begünstigten.
  • Synchronisation mit Deutschland: Angleichung der Anmeldefristen und Zahlungstermine, damit die deutschen §21-Gutschriften zeitnah nach der Veranlagung und Zahlung der Schweizer Steuer geltend gemacht werden können.

6) Fristen und Zinsrisiko

Deutschland - typischer Ablauf

  • Meldung an das Finanzamt & Datenerhebung
  • Erstellung von Bewertungsnachweisen (BewG, Unternehmensbewertungen)
  • Deutsche Erbschaftssteuererklärungen & vorläufige §21-Berechnung
  • Beurteilung, Rückfragen und endgültige Kreditbestätigung nach Vorliegen der Schweizer Proofs

Schweiz - typischer Ablauf

  • Erteilung von Erbscheinen und Inventaren
  • Einreichung der kantonalen Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung
  • Veranlagung & Zahlung von kantonalen/kommunalen Steuern
  • Ausstellung offizieller Zahlungsbestätigungen für deutsche Kreditzwecke

Mildern Sie die Zinsen, indem Sie die Schweizer Zahlungen früh genug planen, damit die deutschen Bescheide die §21-Gutschriften sofort berücksichtigen können.

7) Standards für Datenraum und Übersetzung

  • Richten Sie einen gemeinsamen, zugriffsgesteuerten Datenraum mit klarem Index, Versionskontrolle und Prüfprotokoll ein.
  • Verwenden Sie zweisprachige Ordneretiketten und stellen Sie für wichtige Dokumente (Gutachten, Gerichtsentscheidungen, Bewertungen) beglaubigte Übersetzungen soweit vom Finanzamt gefordert.
  • Benennen Sie Dateien einheitlich (z. B. JJJJ-MM-TT_Land-Kanton_Asset_doc-type.pdf) zur Unterstützung der Zuweisung, des Zeitnachweises und der §21-Berechnungen auf Scheibenbasis.

Nächste Schritte & Ressourcen

Beginn der Koordinierung

Wir verwalten deutsche und schweizerische Erbschaftssteueranmeldungen und den grenzüberschreitenden Kreditprozess von einem Schreibtisch aus.

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