Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Deutschland-Schweiz Erbschaftsteuer - Koordinierung & §21 Gutschriften
Vom Bewertungsnachweis bis zum ausländischen Steuernachweis: Diese Seite skizziert den durchgängigen Workflow zur Koordinierung von Deutschland-Schweiz Einreichungen, Berechnen § 21 ErbStG Gutschriften, Synchronisierung der Zeitpläne zwischen Deutschland und den Schweizer Kantonen, und bereiten prüfungsreife Unterlagen vor.
- 1) Der Arbeitsablauf bei der Ablage auf einen Blick
- 2) Bewertungen (BewG vs. Schweizer Marktwert) & Beweise
- 3) Schweizer Steuernachweis & Zahlungen
- 4) §21 ErbStG Anrechnungsberechnung (Schritt für Schritt)
- 5) Schweizerische kantonale Anmeldungen (Koordination)
- 6) Fristen und Zinsrisiko
- 7) Standards für Datenraum und Übersetzung
- Nächste Schritte & Ressourcen
1) Der Arbeitsablauf bei der Ablage auf einen Blick
| Phase | Deutschland (ErbStG) | Schweiz (Kantone) | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Scoping | Wohnsitz, Umfang (weltweit vs. deutsch-situ), Erben pro Person | Wohnsitz in der Schweiz, Kanton des letzten Wohnsitzes, Vermögen pro Kanton (unbeweglich vs. beweglich) | Angleichung an Staatsverträge/Bindestriche; Ermittlung der relevanten Kantone und etwaiger Gemeindesteuern |
| Bewertung | BewG-Verfahren (Immobilien), vereinfachtes Ergebnis / Gutachten (Wirtschaft) | Marktwert am Sterbedatum gemäss kantonaler Praxis; lokale Immobilien- und Unternehmensbewertungsstandards | Behalten Sie die Abstimmungen bei; wenn möglich ein Beweissatz für beide Seiten |
| Dokumentation | Erbschaftsaufteilung, Schulden, Freibeträge, Freistellungen, §§13a/13b Exponate | Inventare, Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen (falls zutreffend), Belege | Übersetzungen/Beglaubigungen, wo erforderlich; Zuordnung jedes Dokuments zu beiden Bemessungsgrundlagen |
| §21 Kredit | Berechnung der deutschen Steuer, die auf das ausländische (Schweizer) Vermögen entfällt, pro Land/Kanton | Kantonale Veranlagungen & Zahlungsnachweise für Erbschafts-/Schenkungssteuern erbringen | Anrechnung = niedrigerer Betrag der schweizerischen Steuer oder der deutschen Steuer auf den entsprechenden schweizerischen Teilbetrag |
| Einreichung | Einreichung beim Finanzamt; Beantwortung von Anfragen und Vorlage von §21-Nachweisunterlagen | Anmeldung bei den kantonalen Steuerämtern; Einholung von Veranlagungen und Zahlungsbestätigungen | Synchronisierung von Sequenzen zur Vermeidung von Zeitlücken und doppelter Kassenbelastung |
2) Bewertungen (BewG vs. Schweizer Marktwert) & Beweise
- Immobilien (DE): gesetzliche Bewertung nach BewG/ImmoWert-Eingaben; Unterscheidung zwischen selbst genutztem und vermietetem Eigentum.
- Immobilien (CH): Marktwertgutachten nach kantonalen Vorschriften (Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren oder steuerwertbasiertes Verfahren).
- Geschäftliche Interessen: vereinfachtes Ertragswertverfahren / Gutachten in Deutschland (z.B. IDW S 1); Abstimmung mit der Schweizer Praxis bei der Bewertung von Beteiligungen und inhabergeführten Unternehmen.
- Wertpapiere und Bargeld: Angaben zum Sterbedatum; Währungsumrechnungen (EUR/CHF); harmonisierte Preisquellen.
- Ein Datensatz: Führen eines gemeinsamen Bewertungsprotokolls; Abgleich der deutschen Steuerwerte mit den Schweizer Marktwerten für wichtige Vermögenswerte (Immobilien, Unternehmen, große Portfolios).
Tief eintauchen: Immobilien und Betriebsvermögen
3) Schweizer Steuernachweis & Zahlungen
- Sammeln Sie kantonale und kommunale Beurteilungen für Erbschafts-/Schenkungssteuern (pro Kanton) und allfällige erläuternde Verfügungen.
- Sicherer Beamter Zahlungsnachweis (Finanzamtsbestätigungen, Einzahlungsscheine, Kontoauszüge) für Beträge, die nach § 21 ErbStG angerechnet werden sollen.
- Dokument situs und die Aufteilung nach Vermögenswerten (welcher Kanton, bewegliche vs. unbewegliche Güter, direkte vs. indirekte Beteiligungen).
- Spur Befreiungen und Ermäßigungen (z.B. Ehegatten-/Nachkommensentlastung), damit die deutsche Anrechnung mit der tatsächlichen ausländischen Bemessungsgrundlage übereinstimmt.
Siehe: Checklisten und Dokumente
4) §21 ErbStG Anrechnungsberechnung (Schritt für Schritt)
- Berechnung der deutschen Basis pro Begünstigtem (nach Freibeträgen, Abzügen, Freistellungen und eventuellen Unternehmensentlastungen gemäß §§13a/13b).
- Schweizer Vermögenswerte isolieren nach Ländern und, wo sinnvoll, nach Kantonen; Ermittlung der auf diese ausländischen Scheiben entfallenden deutschen Steuer.
- Schweizer Erbschafts-/Schenkungssteuer erheben tatsächlich auf denselben Scheiben (kantonal und ggf. kommunal) bezahlt werden. Gewährleistung der Vergleichbarkeit (nur Erbschafts-/Schenkungssteuern zählen).
- Kreditregel anwenden: für jede Schweizer Scheibe, den unter a) der gezahlten Schweizer Steuer oder b) der auf diese Scheibe entfallenden deutschen Steuer nach § 21 ErbStG.
- Zusammenstellung des Beweismaterials: Gutachten, Zahlungsnachweise, Schätzungsberichte, Standortvermerke, Verteilungspläne und Berechnungsblätter.
Die Konzepte sind an die allgemeinen Erläuterungen zu §21 im deutschen Erbschaftsteuerleitfaden angepasst (Abschnitt Ausländische Staatsangehörige & Doppelbesteuerung).
5) Schweizerische kantonale Anmeldungen (Koordination)
- Identifizieren Sie die relevanten Kantone: letzter Wohnsitz des Erblassers und Kantone, in denen sich Schweizer Immobilien befinden.
- Erstellen Sie Inventare: pro Kanton, wobei das dort zu versteuernde Vermögen getrennt wird (in der Regel unbewegliches Vermögen und je nach Kanton auch bewegliches Vermögen, das an den Wohnsitz gebunden ist).
- Abgabe von Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen: pro Kanton/Gemeinde, unter Verwendung angepasster Bewertungen und Aufschlüsselungen der Begünstigten.
- Synchronisation mit Deutschland: Angleichung der Anmeldefristen und Zahlungstermine, damit die deutschen §21-Gutschriften zeitnah nach der Veranlagung und Zahlung der Schweizer Steuer geltend gemacht werden können.
6) Fristen und Zinsrisiko
Deutschland - typischer Ablauf
- Meldung an das Finanzamt & Datenerhebung
- Erstellung von Bewertungsnachweisen (BewG, Unternehmensbewertungen)
- Deutsche Erbschaftssteuererklärungen & vorläufige §21-Berechnung
- Beurteilung, Rückfragen und endgültige Kreditbestätigung nach Vorliegen der Schweizer Proofs
Schweiz - typischer Ablauf
- Erteilung von Erbscheinen und Inventaren
- Einreichung der kantonalen Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung
- Veranlagung & Zahlung von kantonalen/kommunalen Steuern
- Ausstellung offizieller Zahlungsbestätigungen für deutsche Kreditzwecke
Mildern Sie die Zinsen, indem Sie die Schweizer Zahlungen früh genug planen, damit die deutschen Bescheide die §21-Gutschriften sofort berücksichtigen können.
7) Standards für Datenraum und Übersetzung
- Richten Sie einen gemeinsamen, zugriffsgesteuerten Datenraum mit klarem Index, Versionskontrolle und Prüfprotokoll ein.
- Verwenden Sie zweisprachige Ordneretiketten und stellen Sie für wichtige Dokumente (Gutachten, Gerichtsentscheidungen, Bewertungen) beglaubigte Übersetzungen soweit vom Finanzamt gefordert.
- Benennen Sie Dateien einheitlich (z. B.
JJJJ-MM-TT_Land-Kanton_Asset_doc-type.pdf) zur Unterstützung der Zuweisung, des Zeitnachweises und der §21-Berechnungen auf Scheibenbasis.
Nächste Schritte & Ressourcen
Beginn der Koordinierung
Wir verwalten deutsche und schweizerische Erbschaftssteueranmeldungen und den grenzüberschreitenden Kreditprozess von einem Schreibtisch aus.
Verwandt: Planung - Testamentsvollstrecker & Verwaltung - FAQ
