Berner Unternehmens- und Kapitalsteuer - Formulare und Fristen
Zuletzt aktualisiert: 13 Dez 2025
Berner Unternehmens- und Kapitalsteuer - Formulare und Fristen
Was Unternehmen für die Gewinn- und Kapitalsteuer des Kantons Bern einreichen müssen: Wer muss die Steuererklärung einreichen, wie ist sie zu verwenden? TaxMe-Online für juristische Personen, wichtige Dokumente, Einreichungsfristen, Verlängerungen, Veranlagungen, Zahlungen, Zinsen und Steuerabrechnung in der Praxis.
Wer muss melden?
- Ansässige Unternehmen mit statutarischem Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im im Kanton Bern müssen eine kombinierte Gewinn- und Kapitalsteuererklärung einreichen (Steuererklärung für juristische Personen) für jedes Steuerjahr.
- Nicht gebietsansässige Einrichtungen mit einem steuerlichen Nexus in Bern - zum Beispiel, eine Betriebsstätte oder eine Berner Liegenschaft - reichen in der Regel eine beschränkte Berner Körperschaftssteuererklärung ein, die ihre lokale Steuerbemessungsgrundlage abdeckt.
- Alle Rechtsformen werden als “juristische Personen” behandelt” nach Berner Steuerrecht (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, gewisse Stiftungen und Vereine) einreichen, auch in Verlustjahren Jahren oder wenn nur eine minimale Kapitalsteuer anfällt.
- Gruppen mit mehreren Schweizer Einheiten separate Erklärungen für jede juristische mit Berner Steuerverflechtung ein; Gruppeninformationen werden über Anhänge und Verrechnungspreisdokumentation anstelle einer konsolidierten Erklärung.
Wichtige Formulare und Dokumente (Berner Unternehmens- und Kapitalsteuer)
| Artikel | Zweck | Typische Inhalte |
|---|---|---|
| Körperschaftssteuererklärung (juristische Personen) | Hauptablage für die Berner Körperschafts- und Kapitalsteuer, erstellt entweder auf Papier oder über die Online-Lösung TaxMe-Online. | Identifizierungsdaten; Steuerzeitraum; Überleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Gewinn; Verlustvorträge; Kapitalsteuerbemessungsgrundlage; Informationen über Beteiligungsvergünstigungen und Sonderregelungen. |
| Jahresabschlüsse | Grundlage für die Gewinn- und Kapitalsteuerveranlagung; muss mit der Steuererklärung übereinstimmen. | Unterzeichneter Jahresbericht, statutarische Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung Gewinnverwendung, Prüfungsbericht (falls zutreffend) und Vorjahresvergleiche. |
| Steuerabstimmung und Zeitpläne | Erläutert Anpassungen zwischen statutarischem Abschluss und steuerlichem Ergebnis und dokumentiert Kapitalsteuerbemessungsgrundlage. | Zu- und Abschläge; Abschreibungspläne; Rückstellungen; Analyse des verdeckten Eigenkapitals; Berechnung des Beteiligungsabzugs; Zuteilung des Eigenkapitals an den Berner Steuernexus. |
| Dokumentation der Gruppe und der verbundenen Parteien | Unterstützt Verrechnungspreise, Zinskonditionen und konzerninterne Dienstleistungen. | Organigramm der Gruppe; konzerninterne Vereinbarungen; Verrechnungspreisdokumentation; Übersicht über Darlehen und Bürgschaften; ggf. Urteile. |
| Antrag auf Verlängerung | Beantragt eine zusätzliche Frist zur Einreichung über die ordentliche Frist hinaus. In Bern können Verlängerungen können online (TaxMe-Online-Dienste) oder schriftlich beantragt werden. | Steuerzeitraum; Unternehmensangaben; vorgeschlagener neuer Anmeldetag; Gründe (z. B. verspäteter Finanzabschluss Abschluss, Verzögerungen bei der Prüfung, Umstrukturierung). |
| Zahlungen & Kontoauszüge | Nachweis von Vorauszahlungen und Endabrechnungen, die den Bewertungen entsprechen. | Steuervorauszahlungsrechnungen; Zahlungsbestätigungen; Abgleich der veranlagten Steuer mit Ratenzahlungen; Zins- und Erstattungsbescheinigungen. |
Bern bietet eine Lösung für die Online-Ablage (TaxMe-Online) zur Erstellung und Einreichung von Körperschaftssteuererklärungen für juristische Personen. Die Erklärungen können ausgefüllt und übermittelt werden elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden (auch über BE-Login); Papierformulare und Offline-Software sind weiterhin verfügbar für Unternehmen, die eine traditionelle Einreichung bevorzugen.
Fristen und Verlängerungen
Standard-Zeitsteuerung
Für Unternehmen (juristische Personen) in Bern ist die ordentliche Einreichungsfrist für die Körperschaftssteuererklärung in der Regel 7 Monate nach Ende des Haushaltsjahrs. Für ein Unternehmen mit Kalenderjahr (Jahresende 31. Dezember) bedeutet dies in der Regel ein Fälligkeitsdatum von 31. Juli des Folgejahres, es sei denn, das Finanzamt gibt in seinem Anschreiben ein anderes Datum in seinem Einreichungsschreiben.
Die kantonale Steuerverwaltung sendet ein Ablagepaket oder Zugangsdaten (inklusive ZPV-Nummer, Fallnummer und ID-Code) mit der entsprechenden Steuerperiode, Referenznummer und Anweisungen. Wenn kein Paket eingegangen ist, aber ein Berner Steuernexus besteht, sollten die Unternehmen mit dem Steueramt kontaktieren, um die Anmeldung und die Fristen zu klären.
Erweiterungen
Bern erlaubt Online-Anträge auf Verlängerung für juristische Personen. Für ein Unternehmen mit einem Kalenderjahr kann eine Verlängerung die Anmeldefrist in der Regel von 31. Juli bis etwa 15. September des folgenden Jahres; spätere Verlängerungen (z. B. bis Mitte November) sind möglich, wobei je nach Kanal und Zeitpunkt oft Gebühren anfallen. und dem Zeitpunkt.
Verlängerungsanträge müssen gestellt werden vor der ursprünglichen Frist. Eine Fristverlängerung für die Einreichung bedeutet nicht die Frist für die Zahlung automatisch verlängern; Zinsen können auf unbezahlte Beträge auch dann anfallen, wenn die Anmeldefrist verlängert wurde.
Veranlagung, Zahlung und Zinsen
- Bewertung. Nach der Bearbeitung der Steuererklärung erlässt die Steuerverwaltung des Kantons Bern einen Veranlagungsentscheid, der die kantonale, kommunale und direkte Bundessteuer für das Unternehmen, einschliesslich der Kapitalsteuer.
- Vorschusszahlungen. Bern stellt in der Regel Steuervorausrechnungen auf der Grundlage früheren Perioden oder geschätzten aktuellen Einkommen und Kapital. Diese Vorauszahlungen werden mit der endgültigen Veranlagung verrechnet.
- Mechanismen der Bezahlung. Die Zahlung der Steuern erfolgt über die auf den Rechnungen und Bescheiden angegebenen Kanäle (E-Banking, Einzahlungsschein usw.). Das Unternehmen sollte immer die die richtige Referenznummer verwenden, um die Zuordnung zum richtigen Steuerzeitraum zu gewährleisten.
- Zinsen und Bußgelder. Auf verspätete Zahlungen werden normalerweise Zinsen erhoben; in schwerwiegenderen Fällen können Strafen für verspätete Einreichung, unvollständige Offenlegung oder Steuerhinterziehung. Bei Liquiditätsengpässen können Unternehmen Ratenzahlungspläne beantragen (Ratenzahlung) oder Zahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt.
- Einwände/Widersprüche. Im Beurteilungsschreiben wird der Einspruch angegeben (Einsprache) Frist und Verfahren. Einsprüche müssen innerhalb dieser Frist schriftlich eingereicht werden Einsprüche sind innerhalb dieser Frist schriftlich einzureichen und durch Erklärungen und Nachweise zu belegen (z. B. berichtigte Finanzdaten, alternative Berechnungen).
Steuerliche Freigabe & Handelsregister (Unternehmensänderungen)
- Bedeutende Unternehmensereignisse wie Auflösung, Liquidation, Fusionen, Entflechtungen oder Verlegung des Sitzes oft eine steuerliche Freigabe aus Bern, bevor das Handelsregister die Eintragung abschliesst.
- Bei Liquidationen veranlagt das Finanzamt in der Regel die Einkommens- und Kapitalsteuer bis zum Liquidationsdatum und kann Zwischen- oder Abschlusserklärungen verlangen. Ausschüttungen an Aktionäre können zusätzliche Einkommens- oder Quellensteuerfolgen auslösen.
- In Fällen von Sitzverschiebung nach oder von Bern, muss das Unternehmen die Eröffnungs- oder Schlussbilanzen für Steuerzwecke koordinieren und die Aufteilung der stillen Reserven und des Eigenkapitals zwischen den Kantonen abstimmen.
- Bei Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen der Schweizer Steuerneutralität werden häufig Steuervorbescheide häufig genutzt, um die Behandlung in Bern und auf Bundesebene sicherzustellen.
Checkliste für die Einreichung
| Dokument | Eingeschlossen? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Ausgefüllte Körperschaftssteuererklärung (Bern, juristische Personen) | ⬜ | Unter Verwendung der amtlichen Vordrucke erstellt oder TaxMe-Online für das richtige Steuerjahr. |
| Unterzeichnete Jahresabschlüsse und Prüfungsbericht (falls zutreffend) | ⬜ | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Gewinnverwendung. |
| Steuerlicher Überleitungsgewinn → steuerpflichtiger Gewinn | ⬜ | Berichtigungen für nicht abzugsfähige Ausgaben, Rückstellungen, Abschreibungen usw. |
| Überleitung der Kapitalsteuerbemessungsgrundlage | ⬜ | Eigenkapital pro Konto, verdecktes Eigenkapital und Zuordnung zum Berner Steuerkreis. |
| Zeitpläne für Beteiligungserleichterungen/Befreiungen | ⬜ | Angaben zu Dividenden und Kapitalgewinnen; Prozentsatz der Beteiligung; Anschaffungskosten. |
| Überblick über die Gruppe und verbundene Unternehmen | ⬜ | Struktogramm, konzerninterne Verträge, Verrechnungspreisdokumentation. |
| Belege für die wichtigsten Posten | ⬜ | Darlehensverträge, Bewertungen, Wertminderungstests, Umstrukturierungsunterlagen. |
| Bestätigung der Steuervorauszahlungen | ⬜ | Abgleich der Veranlagungen und Überprüfung der Zinsen/Strafzahlungen. |
| Antrag auf Fristverlängerung (bei Einreichung nach der regulären Frist) | ⬜ | Online-Verlängerung oder fristgerecht eingereichter schriftlicher Antrag. |
| Unterschrift oder Bestätigung durch Zeichnungsberechtigte | ⬜ | Bei der Einreichung in Papierform muss die Steuererklärung gemäß den Vorschriften des Handelsregisters unterzeichnet werden; bei TaxMe-Online muss sichergestellt werden, dass die Personen, die die elektronische Steuererklärung genehmigen, mit den Zeichnungsberechtigten des Unternehmens übereinstimmen. |
Wo einreichen / Kontakt
Kanton Bern Steuerverwaltung - Einheit für Unternehmenssteuern (Steuerverwaltung des Kantons Bern, juristische Personen) bearbeitet Körperschaftssteuer und Kapitalsteuererklärungen. Die Erklärungen werden in der Regel elektronisch eingereicht über TaxMe-Online oder, bei Verwendung von Papier, per Post an die auf dem Steuerpaket oder auf der kantonalen Website angegebenen Adresse, zusammen mit den unterschriebenen Formularen und der Jahresrechnung.
Ab 2025 lauten die zentralen Kontaktangaben:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Brünnenstraße 66
3018 Bern, Schweiz
Postfach
3001 Bern, Schweiz
Tel: +41 31 633 60 01 - E-Mail: info.sv@fin.be.ch
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FAQs
Wann ist die Anmeldefrist für Unternehmen in Bern?
Für die meisten juristischen Personen in Bern beträgt die ordentliche Frist sieben Monate nach Ende des Ende des Geschäftsjahres (z.B. 31. Juli des Folgejahres bei einem 31. Dezember ), es sei denn, das Steueramt setzt in seiner Mitteilung ein anderes Datum fest. Verlängerungen können in der Regel online oder schriftlich beantragt werden, allerdings muss der Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.
Kann ich die Körperschaftssteuererklärung elektronisch einreichen?
Ja, Bern stellt die Online-Bewerbung zur Verfügung. TaxMe-Online zur Erstellung und, zusammen mit und - zusammen mit BE-Login - für die Einreichung der Körperschaftssteuererklärung. Die Lösung automatisiert viele Berechnungen und Überweisungen. Papierformulare und Offline-Software bleiben verfügbar, wenn Sie eine traditionelle Steuererklärung ausfüllen und verschicken möchten.
Kann ich die Zeit verlängern bis zahlen als auch zu archivieren?
Eine Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht automatisch die Zahlungsfrist. Wenn Sie erwarten, dass Sie oder Ratenzahlungen zu leisten haben, sollten Sie sich proaktiv an das Finanzamt wenden, um Zahlungsmodalitäten zu besprechen. Unabhängig von einer Fristverlängerung für die Einreichung können Zinsen auf ausstehende Beträge Verlängerungen.
Müssen kleine oder verlustbringende Unternehmen trotzdem eine Anmeldung vornehmen?
Ja. Alle juristischen Personen mit einem steuerlichen Bezug zu Bern müssen in der Regel eine Körperschaftssteuer Steuererklärung abgeben, auch wenn sie nur geringe Umsätze, Verluste oder nur eine minimale Kapitalsteuer zu entrichten haben. Die Erklärung dokumentiert die Verlustposition und hält Verlustvorträge am Leben.
Wer muss die Berner Steuererklärung unterschreiben?
Bei der Einreichung in Papierform muss die Steuererklärung von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet werden. Unternehmen, in der Regel Vorstandsmitglieder oder im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer mit Einzel- oder Gesamtzeichnungsberechtigung. Vertreter wie Treuhänder können zusätzlich unterschreiben Vertreter wie Treuhänder können zusätzlich unterschreiben, dies ersetzt jedoch nicht die eigene Unterschriftspflicht des Unternehmens. Für TaxMe-Online ist sicherzustellen, dass die Personen, die die elektronische Steuererklärung genehmigen, mit den Unterschriftsberechtigte des Unternehmens entsprechen.
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