Zuger Unternehmens- und Kapitalsteuersätze
Zuletzt aktualisiert: 09 Dez 2025
Zuger Unternehmens- und Kapitalsteuersätze
Wie die Gewinn- und Kapitalsteuersätze im Kanton Zug wirken: sehr tiefe kombinierte Gewinn- und Körperschaftssteuersätze (ca. 11.8-11.9% inkl. Bundessteuer), ordentliche Kapitalsteuer auf Eigenkapital mit erheblichen mit erheblichen Erleichterungen für Beteiligungen und Patente, Mindeststeuervorschriften für Unternehmen, ungefähre effektive kombinierte Belastungen und Instrumente zur Modellierung der Steuerbelastung von Unternehmen in Zug.
Übersicht
Die Unternehmen in Zug zahlen eine Kombination aus:
- Kantonale/kommunale Gewinnsteuer auf den steuerpflichtigen Gewinn;
- Kantonale/kommunale Kapitalsteuer auf steuerpflichtiges Eigenkapital; und
- Direkte Bundeskörperschaftssteuer auf Gewinn.
Zug gilt weithin als die steuergünstigster Unternehmensstandort in der Schweiz unter der mit einer kombinierten effektiven Körperschaftsteuerbelastung in der Größenordnung von 11,8-11,9% des Gewinns vor Steuern in der Stadt Zug und vergleichsweise niedrige Raten in anderen Gemeinden. Die kantonalen und kommunalen Gewinnsteueranteile sind als Prozentsatz des Gewinn, während die Kapitalsteuer als Prozentsatz auf das Eigenkapital erhoben wird.
Zug hat die Schweizer Unternehmenssteuerreform (STAF/TRAF) frühzeitig und umfassend umgesetzt. Wesentliche Elemente sind ein tiefer ordentlicher Gewinnsteuersatz, ein Patentbox, an F&E-Superabzug, und die Vorzugsbehandlung von Kapital im Zusammenhang mit Beteiligungen und IP auf Ebene der Kapitalsteuer. Die traditionellen Sonderregelungen für Holding- und Domizilgesellschaften Gesellschaften wurden zugunsten dieser OECD-konformen Instrumente abgeschafft.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten gesetzlichen Parameter für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zusammengefasst (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) und zeigt, wie sie sich in der effektiven kombinierten Gewinn- und Kapitalsteuerbelastungen in Zug führen.
Gesetzliche Kantons- und Kapitaltarife (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften)
Die nachstehende Tabelle konzentriert sich auf das ordentliche Unternehmensregime in Zug und illustriert die Entwicklung der kombinierten Gewinnsteuersätze und Kapitalsteuerparameter rund um die Einführung der STAF. Der Einfachheit halber, werden die Zahlen für den Stadt Zug als die Referenzgemeinde.
| Von / bis | Kombinierte kantonale/kommunale Gewinnsteuer (Stadt Zug) | Kapitalsteuer auf Eigenkapital (Stadt Zug) | Mindeststeuer | Kommentar |
|---|---|---|---|---|
| Bis 31. Dezember 2019 | Ordentliche Gewinnsteuerbelastung (Kanton + Gemeinden + Bund) in der Stadt Zug von rund 14.3-14.4% des Gewinns vor Steuern. Der kantonale und kommunale Anteil war bereits im Vergleich zu den meisten anderen Kantonen niedrig. | Ordentlicher Kapitalsteuersatz in der Stadt Zug von rund 0.0717% des steuerpflichtigen Eigenkapital (0,717‰), mit begrenzter Vorzugsbehandlung für Beteiligungen und Gruppenforderungen im Rahmen der Vor-STAF-Regelung. | Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen mit überwiegend gewerblicher Tätigkeit, die einer a Mindeststeuer in Höhe der einfachen kantonalen Steuer (später auf 500 CHF einfache Steuer). | Vor der STAF-Regelung: Zug war bereits ein Niedrigsteuerkanton für Kapitalgesellschaften, mit ordentlichen Gewinnsteuersätzen Gewinnsteuersätze im mittleren Zehnerbereich inklusive Bundessteuer. Traditionelle Sonderregelungen galten für bestimmte Statusgesellschaften unter altem Recht. |
| Ab 1. Januar 2020 (STAF-Einführung) | Effektive kombinierte Körperschaftssteuerbelastung (Kanton + Gemeinden + Bund) in der Stadt Zug reduziert auf ca. 11.91% des Gewinns vor Steuern. Die anschließende Feinabstimmung führt zu kombinierte Sätze um 11.8-11.9% in späteren Jahren. | Der ordentliche Kapitalsteuersatz in der Stadt Zug bleibt bei 0.0717% des steuerpflichtigen Eigenkapitals (0.717‰). Eigenkapital zurechenbar qualifizierte Beteiligungen, konzerninterne Forderungen und qualifizierte Patente wird nur berücksichtigt bei 2% seines Betrags für Kapitalsteuerzwecken, wodurch sich die effektive Kapitalsteuerbelastung für Holding- und IP-reiche Strukturen. | Mindeststeuer: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen mit überwiegend gewerblichen Tätigkeit zahlen eine jährliche Mindeststeuer von CHF 500 (einfache kantonale Steuer) wenn ihre gewöhnliche Steuerlast unter diesen Betrag fällt. Einschließlich der kommunalen Anteile entspricht dies etwa CHF 700-800 gesamt in vielen Gemeinden. | STAF/TRAF-Umsetzung in Zug: Starke Senkung des kombinierten Gewinnsteuersatzes, neue Patentbox und F&E-Superabzug eingeführt, Kapitalsteuererleichterungen für Beteiligungen und IP, traditionelle Statusregelungen abgeschafft. Zug festigt seine Rolle als niedrigste normale Steuerregelung Kanton in der Schweiz für Kapitalgesellschaften. |
Die Zahlen in der Tabelle sind vereinfacht und konzentrieren sich auf den Hauptstandort (Stadt Zug). Andere Zuger Gemeinden weisen ähnliche, leicht variierende Kombinationsraten auf. Detaillierte Aufteilung nach Kanton/Gemeinde, finden Sie in den offiziellen Tabellen der Zuger Steuerverwaltung für juristische Personen und im Online-Körperschaftssteuer Rechner für das entsprechende Steuerjahr.
Effektive kombinierte Steuerbelastung
Kantonal/Gemeinde + Bund
Die effektiv Körperschaftssteuerbelastung in Zug ergibt sich aus der Kombination:
- Kantonale und kommunale Gewinnsteuer auf dem Reingewinn vor Steuern, basierend auf dem tiefen ordentlichen Unternehmenssteuersatz von Zug Steuersatz; und
- Direkte Bundeskörperschaftssteuer in Höhe von 8.5% auf den Gewinn nach Steuern, was von etwa 7.8% des Gewinns vor Steuern aufgrund der Abzugsfähigkeit der Steuer selbst.
Benchmark-Studien und offizielle Mitteilungen zeigen immer wieder, dass für eine Standard-Kapitalgesellschaft in der Stadt Zug die kombinierte Körperschaftssteuerbelastung (Kanton + Gemeinden + Bund) beträgt ungefähr:
- 2020-2022: um 11.9-12.0% des Gewinns vor Steuern; und
- 2023-2025: um 11.8-11.85% des Gewinns vor Steuern, womit Zug am unteren am unteren Ende der Schweizer Skala.
In vielen vergleichenden Übersichten wird Zug explizit als der Kanton mit den meisten niedrigster gewöhnlicher kombinierter Körperschaftssteuersatz der Schweiz, knapp vor Nidwalden und Luzern. Luzern.
Die tatsächliche Belastung für ein bestimmtes Unternehmen hängt davon ab:
- Höhe und Zeitpunkt des Gewinns, einschließlich der Nutzung von Verlustvorträgen;
- Höhe des Eigenkapitals und wie viel davon für eine bevorzugte steuerliche Behandlung des Kapitals in Frage kommt;
- Verwendung des Patentbox und F&E-Superabzug;
- Umfang der Beteiligungsvergünstigung auf qualifizierte Dividenden und Kapitalerträge; und
- Etwaige Sonderregelungen oder Step-up-Vereinbarungen.
Illustratives Beispiel (Stadt Zug)
Angenommen, es handelt sich um eine normale Kapitalgesellschaft in der Stadt Zug mit:
- Steuerpflichtiger Gewinn vor Steuern: CHF 1.000.000;
- Steuerpflichtiges Eigenkapital: 5.000.000 CHF, davon 4.000.000 CHF für qualifizierte Beteiligungen und IP;
- Keine Verwendung der Patentbox oder des F&E-Superabzugs im Basisfall; und
- Keine über die übliche Zuger Praxis hinausgehende Sonderregelung.
Dann, ganz grob:
- Die kombinierte kantonale/kommunale und eidgenössische Gewinnsteuer wird in der Grössenordnung von CHF 118.000-119.000 (etwa 11,8-11,9% des Gewinns vor Steuern) in einem typischen Szenario der letzten Jahre.
- Bei der Kapitalsteuer werden nur 2% der 4.000.000 CHF an qualifizierten Beteiligungen und IP (d.h. CHF 80'000) voll berücksichtigt, plus die restlichen CHF 1'000'000 an Eigenkapital. Bei einem ordentlichen Steuersatz von ca. 0,0717% führt dies zu einer relativ geringen Kapitalsteuerbelastung.
- Die Mindeststeuer von 500 CHF für Handelsgesellschaften ist in diesem Beispiel nicht verbindlich, da die ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern diesen Betrag deutlich übersteigen.
Würde das Unternehmen die Patentbox für einen wesentlichen Teil seines Gewinns aktivieren und den F&E-Superabzug (vorbehaltlich der Entlastungsobergrenze von 70%), könnte die effektive Gewinnsteuerbelastung auf qualifiziertes Einkommen deutlich niedriger sein als der Leitsatz 11,8-11,9%.
Die oben genannten Werte sind Richtwerte und ersetzen keine amtliche Berechnung oder einen Steuerbescheid. Für wesentliche Investitionsentscheide, Umstrukturierungen oder grenzüberschreitende Konzernplanungen sollten Sie den offiziellen Zuger Unternehmenssteuerrechner und aktuelle Gemeindedaten und ziehen Sie gegebenenfalls die Einholung von Vorbescheiden in Betracht.
Mindeststeuer und bevorzugte Kapitalbehandlung
Mindeststeuer für gewerbliche Unternehmen
Zug wendet eine Mindeststeuer Mechanismus für bestimmte juristische Personen mit überwiegend gewerblicher Tätigkeit:
- Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen mit überwiegend gewerblicher Tätigkeit müssen eine Jahresgebühr zahlen Mindeststeuer von CHF 500 (einfache kantonale Steuer) wenn ihre ordentliche Körperschaftssteuerbelastung (Gewinn- und Kapitalsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften) nicht erreicht diesen Betrag.
- Zusammen mit den kantonalen und kommunalen Anteilen ergibt sich eine gesamte Mindeststeuer in der Bereich von etwa CHF 700-800 pro Jahr für ein Unternehmen, das dem vollen Steuerfaktor Faktor in den meisten Zuger Gemeinden.
- Bei rentabel arbeitenden Unternehmen übersteigen die normalen Steuern die Mindeststeuer in der Regel bei weitem. übersteigen, so dass die Mindeststeuer hauptsächlich für Unternehmen mit geringen Gewinnen oder Verlusten und kleine/stille Unternehmen.
In der Finanzmodellierung sollte die Mindeststeuer in den Negativszenarien (Verlustjahre, Start-up-Phasen, ruhende Phasen) einbezogen werden, um eine Unterschätzung der wiederkehrenden Steuerlast zu vermeiden.
Kapitalsteuer und Entlastung für Beteiligungen und IP
Das Gewöhnliche von Zug Kapitalsteuersatz in der Stadt Zug beträgt ca. 0.0717% des steuerpflichtigen Eigenkapitals (0,717‰). Bei bestimmten Vermögenswerten wird die Steuerbemessungsgrundlage jedoch erheblich reduziert:
- Eigenkapital zurechenbar qualifizierte Beteiligungen (Aktienbesitz, der die Schwellenwerte für die Beteiligungsvergünstigung), konzerninterne Forderungen, und qualifizierte Patente und ähnliche Rechte wird nur berücksichtigt bei 2% seines Betrags für Kapitalsteuerzwecke.
- Dadurch wird die Kapitalsteuerbelastung für Holdinggesellschaften, Treasury-Unternehmen und IP-lastige Unternehmen auf ein auf ein sehr niedriges Niveau, das oft deutlich unter dem Leitsatz von 0,0717% liegt, gemessen am gesamten Eigenkapital.
- Für Unternehmen ohne wesentliche qualifizierte Beteiligungen oder geistiges Eigentum - z. B. lokale Betriebsgesellschaften Unternehmen mit hauptsächlich Sachanlagen und Betriebskapital - ist der volle Kapitalsteuersatz auf Eigenkapital von größerer Bedeutung, bleibt aber in absoluten Zahlen bescheiden.
In Verbindung mit den Mindeststeuervorschriften gewährleistet die Kapitalsteuerstruktur einen niedrigen, aber wiederkehrenden Beitrag, insbesondere für kapitalstarke Strukturen, bei denen sich das Eigenkapital weitgehend aus aus Beteiligungen und IP besteht.
Modellierungstools und Rechner
Um die Steuerbelastung für ein bestimmtes Unternehmen in Zug zu quantifizieren, kombinieren Sie offizielle Instrumente mit seriösen unabhängigen Benchmarks und internen Modellen:
| Werkzeug | Was es tut | Wie man es für Zug verwendet |
|---|---|---|
| Zuger Körperschaftssteuertabellen & -Rechner | Offizielle Tabellen und Tools der Zuger Steuerverwaltung für juristische Personen, die die kombinierte Steuerbelastung die kombinierte Steuerbelastung (Gewinn- und Kapitalsteuer) nach Gemeinde und Jahr aufzeigen und die Berechnung der Steuerbelastung für einen bestimmten Gewinn und ein bestimmtes Eigenkapital zu berechnen. | Benutzen Sie die Website der Steuerverwaltung Steuerbelastung juristischer Personen Tabellen und alle verfügbaren Online-Rechnern, um die genauen kombinierten Sätze und Beträge für die jeweilige Gemeinde und das Steuerjahr zu erhalten. Diese Zahlen dienen als maßgebliche Grundlage für Ihre eigenen Modelle und zur Dokumentation in konzernweiten Analysen. |
| STAF-zentrierte Beratung für Zug | Expertenkommentar (z.B. von Beratungsfirmen) zur Umsetzung der Zuger STAF, mit Einzelheiten zur Patentbox, F&E-Superabzug, Kapitalsteuererleichterungen und übergangsweise Step-up-Optionen. | Verwenden Sie diese Materialien, um zu verstehen, wie der kombinierte Satz von 11,9% erreicht wurde, wie die 0,0717% Kapitalsteuer und die Einbeziehung von 2% für Beteiligungen/IP funktionieren und wie man die Patentbox kombiniert, F&E-Abzug und Step-up-Lösungen in der Praxis. Integrieren Sie die wichtigsten Punkte in interne Dokumentation und Bescheidsanträge. |
| Vergleichende Steuerstatistik des Bundes & Steuerberichte von Anwaltskanzleien | Bereitstellung kantonsübergreifender Übersichten über die kombinierten effektiven Körperschaftssteuersätze, wobei Zug typischerweise am untersten Ende der schweizerischen Spanne aufführt und für jedes Steuerjahr aktualisiert. | Nutzen Sie diese Vergleiche zur Positionierung von Zug gegenüber alternativen Standorten wie Nidwalden, Luzern und internationalen Drehkreuzen. Bei grossen Konzernen sollten Sie die Wahl des Kantons mit der Planung des globalen effektiven Steuersatzes Planung und potenzielle Säule-2-Probleme (globale Mindeststeuer der OECD). |
| TaxRep Zug-Rechner (dieser Hub) | Wendet die Zuger Gewinn- und Kapitalsteuerparameter - inklusive Mindeststeuer und Kapitalsteuererleichterung - zusammen mit der Bundessteuer und den STAF-Instrumenten auf Ihre eigenen Gewinn- und Eigenkapitalzahlen an, und zwar so die mit den Erläuterungen in diesem Leitfaden übereinstimmen. | Siehe die Taschenrechner Seite dieses Hubs, sobald die Zugparameter konfiguriert sind. konfiguriert sind. Verwenden Sie sie für schnelle “Was-wäre-wenn”-Szenarien (mit und ohne Patentbox, F&E-Abzug, Beteiligungsabzug, verschiedene Eigenkapitalmischungen) für interne Entscheidungen und Kundenarbeit. |
Überlegungen zur Planung
| Thema | Auswirkungen der Rate | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Zug als steuergünstigster Kanton | Mit einem kombinierten effektiven Körperschaftssteuersatz von etwa 11,8-11,9% und einer bescheidenen Kapitalsteuer, ist Zug oft der Referenzpunkt am unteren Ende des Spektrums der ordentlichen Steuersätze in der Schweiz. | Vergleichen Sie Zug nicht nur mit anderen Niedrigsteuerkantonen (Nidwalden, Luzern, Schwyz, Obwalden), sondern auch mit grenzüberschreitenden Alternativen. Testen Sie für Konzerne, die unter die Regeln der globalen Mindeststeuer fallen, wie der Zuger Satz mit den Zusatzsteuern der 2. Säule auf Ebene der Jurisdiktion und des Konzerns interagiert. |
| Kapitalstruktur und Kapitalsteuererleichterungen | Die Kapitalsteuer von 0,0717% wird auf einer reduzierten Basis für qualifizierte Beteiligungen, Gruppen Forderungen und Patente (nur 2%) angewandt, was Holding-, Treasury- und IP-Strukturen begünstigt. | Abbildung der Bilanz, um festzustellen, welcher Anteil des Eigenkapitals von der 2%-Einbeziehungsregel profitiert. Sicherstellen, dass die Beteiligungs- und IP-Strukturen in Zug den gesetzlichen Definitionen entsprechen und korrekt dokumentiert sind. Konzerninterne Umstrukturierungen können die effektive Kapitalsteuerbelastung erheblich verändern. |
| Nutzung der Patentbox & F&E-Superabzug | Die Patentbox (bis zu 90% Entlastung auf qualifizierte Patenteinkünfte) und der 50% F&E-Superabzug, vorbehaltlich einer Obergrenze von 70%, können den effektiven Gewinnsteuersatz für qualifizierte Einkommensströme. | Beurteilung, wo F&E- und IP-Funktionen in der Gruppe angesiedelt sind und ob genügend Substanz in um den Einsatz dieser Instrumente zu rechtfertigen. Erstellen Sie eine solide Dokumentation für Nexus, Kosten Zuweisung von Kosten und Gewinnen, und erwägen Sie Vorabentscheidungen für bedeutende IP-Vereinbarungen. |
| Mindeststeuerbelastung & Verlustszenarien | Die Mindeststeuer von 500 CHF (einfache kantonale Steuer) kann für Unternehmen mit geringen Gewinnen oder Verlusten verbindlich sein. einschließlich Unternehmen in der Anfangsphase, stille Gesellschaften und Strukturen mit geringer Gewinnspanne. | Einbeziehung der Mindeststeuer in die Berechnung der Basiskosten für Holdinggesellschaften, Finanzierungs Finanzierungsgesellschaften und Start-ups. Bei Konzernen ist zu prüfen, ob die Beibehaltung der stillen Reserven in Zug in Anbetracht dieser wiederkehrenden Mindestbelastung gerechtfertigt ist. |
| Umstrukturierungen und Aufstockungsmöglichkeiten | Die Zuger STAF-Implementierung ermöglicht Step-up- oder Sondersatzlösungen bei der Umstellung von privilegierten Systemen oder bei der Reorganisation von Strukturen, was sich auf die effektiven Sätze und den Zeitpunkt der Besteuerung der stillen Reserven auswirken kann. | Sondieren Sie bei grösseren Umstrukturierungen mit der Zuger Steuerverwaltung über Vorbescheide die Möglichkeiten für Step-up und Sondertarife. Steuerverwaltung mittels Vorabentscheidungen. Koordinieren Sie die Zuger Position mit anderen beteiligten Kantonen und Ländern unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerung und der Wechselwirkungen mit der zweiten Säule. |
FAQs
Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz in Zug?
Für ordentliche Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in der Stadt Zug liegt die kombinierte Gewinnsteuerbelastung Steuerbelastung - inklusive Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer - in den letzten Jahren in der Grössenordnung von 11.8-11.9% des des Gewinns vor Steuern in den letzten Jahren. Damit ist Zug der steuergünstigste Kanton der Schweiz unter dem ordentlichen System. Der genaue Satz hängt vom Steuerjahr, der Gemeinde und der Inanspruchnahme von Erleichterungen wie der Patentbox und dem F&E-Superabzug ab.
Wie hoch ist der Kapitalsteuersatz für Unternehmen in Zug?
In der Stadt Zug beträgt der ordentliche Kapitalsteuersatz für juristische Personen rund 0,0717% des steuerbaren Eigenkapitals (0,717‰). Das Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen, konzerninterne Forderungen und qualifizierten Patenten zurechenbare Eigenkapital wird jedoch nur mit 2% seines Betrags für Kapitalsteuerzwecke berücksichtigt für Kapitalsteuerzwecke berücksichtigt, wodurch sich die effektive Kapitalsteuerbelastung für viele Holding- und IP-reiche Strukturen.
Gibt es eine Mindeststeuer für Unternehmen in Zug?
Ja. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen mit vorwiegend kommerzieller Tätigkeit sind einer jährlichen Mindeststeuer von CHF 500 (einfache Kantonssteuer) unterworfen, wenn ihre ordentliche Steuerbelastung (Gewinnsteuer und Kapitalsteuer) diesen Betrag nicht erreicht. Werden kantonale und kommunale Anteile entspricht dies in vielen Gemeinden in der Regel einer Gesamtmindeststeuer von rund CHF 700-800 pro Jahr. Gemeinden.
Gibt es in Zug noch Sonderregelungen für Holding- und Domizilgesellschaften?
Die traditionellen Sonderregelungen für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften wurden in Zug abgeschafft im Rahmen der STAF/TRAF-Umsetzung abgeschafft. Stattdessen bietet Zug OECD-konforme Instrumente wie die Patentbox und ein F&E-Superabzug, kombiniert mit Beteiligungs- und Kapitalsteuererleichterungen für Beteiligungen und IP. Für viele Konzerne ist die daraus resultierende effektive Steuerbelastung vergleichbar mit oder niedriger als unter den alten Regelungen.
Wie funktionieren die Patentbox und der F&E-Superabzug in Zug?
Die Zuger Patentbox erlaubt den Ausschluss von bis zu 90% an qualifizierten Einkünften aus Patenten und vergleichbarem geistigem Eigentum von der von der kantonalen Steuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden, während der F&E-Superabzug einen zusätzlichen Abzug von 50% auf qualifizierte F&E-Ausgaben. Für beide Instrumente gilt eine Entlastungsobergrenze von insgesamt 70%, die sicherstellt dass mindestens 30% des Gewinns (ohne Beteiligungserträge und Verlustnutzung) steuerpflichtig bleiben. Die genaue Anwendung sollte anhand von Unterlagen und, sofern wesentlich, anhand von Vorabentscheidungen bestätigt werden.
Wo kann ich die aktuellen Zuger Unternehmenssteuersätze einsehen und einen offiziellen Rechner verwenden?
Die zuverlässigsten Quellen sind die offiziellen Seiten der Zuger Steuerverwaltung für juristische Personen, die veröffentlichten Tabellen über die Steuerbelastung der Unternehmen nach Gemeinden und Jahren sowie die auf der Website des Kantons Zug verfügbaren Gewinn- & Kapitalsteuer-Rechner, die auf der Website des Kantons verfügbar sind. Für kantonsübergreifende Vergleiche verwenden Sie Bundesstatistiken und Berichte renommierter Beratungsunternehmen. Für wichtige Strukturierungs- oder Bei wichtigen Strukturierungs- oder Investitionsentscheidungen lassen Sie sich die anwendbaren Tarife und Erleichterungen schriftlich oder mittels Vorbescheiden bestätigen.
Zuger Tarif- und Strukturierungsberatung (Sesch TaxRep GmbH) Steueramt des Kantons Zug
