Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Graubünden Unternehmens- & Kapitalsteuer - Formulare & Fristen

Graubünden (Graubünden) Unternehmens- & Kapitalsteuer - Formulare & Fristen (2025)

Zuletzt aktualisiert: 14 Dez 2025

Graubünden (Graubünden) Unternehmens- & Kapitalsteuer - Formulare & Fristen

Was Unternehmen für die Gewinn- und Kapitalsteuer des Kantons Graubünden (GR) einreichen müssen: Wer muss die Steuererklärung einreichen, wie ist sie zu verwenden? SofTax GR JP, Wichtige Dokumente, Einreichungsfristen, Verlängerungen, Veranlagungen, Zahlungen, Zinsen und Steuerabrechnung in der Praxis.

Schweizer Unternehmens- und Kapitalsteuerprojekte werden durchgeführt von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).

Wer muss melden?

  • Ansässige Unternehmen mit statutarischem Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im Kanton Graubünden müssen eine kombinierte Gewinn- und Kapitalsteuererklärung einreichen (Gewinn- und Kapitalsteuer - Steuererklärung für juristische Personen) für jedes Steuerjahr.
  • Nicht gebietsansässige Einrichtungen mit einem steuerlichen Bezug zu Graubünden (z.B. eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft in GR) reichen in der Regel eine beschränkte kantonale Steuererklärung ein, die ihre lokale Steuerbemessungsgrundlage abdeckt.
  • Alle Rechtsformen werden als “juristische Personen” behandelt” (z. B. AG, GmbH, Genossenschaft und bestimmte Stiftungen/Vereine) reichen in der Regel auch in Verlustjahren oder in Fällen, in denen nur eine Mindestkapitalsteuer anfällt, eine Steuererklärung ein.
  • Eine Meldung pro juristischer Person. Konzerne reichen pro in Graubünden registriertem Unternehmen eine separate Meldung ein; die Konzerninformationen werden nicht in einer konsolidierten Meldung, sondern in Form von Anhängen (z.B. TP und Intercompany-Dokumentation) übermittelt.

Wichtige Formulare & Dokumente (Unternehmens- & Kapitalsteuer Graubünden)

ArtikelZweckTypische Inhalte
Körperschaftssteuererklärung (juristische Personen) Hauptanmeldung für die bündnerische Gewinn- und Kapitalsteuer, üblicherweise erstellt mit SofTax GR JP (offizielle kantonale Software). Identifizierungsdaten; Steuerzeitraum; Überleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Gewinn; Verlustvorträge; Kapitalsteuerbemessungsgrundlage; Beteiligungsabzug; Verteilungspläne (falls relevant).
SofTax GR JP (Software für die Steuererklärung) Offizieller Software-Download für die Erstellung der Körperschaftssteuererklärung (JP) und die Generierung der erforderlichen Druckseiten/Barcodeseiten. Vordrucke für die Steuererklärung; Zeitpläne; Übertragungen; Druckpaket; Liste der Anhänge.
Jahresabschlüsse Bemessungsgrundlage; muss mit der Steuererklärung übereinstimmen. Unterzeichneter Jahresbericht, detaillierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang/Anhang, Gewinnverwendung, Prüfungsbericht (falls zutreffend), Vorjahresvergleiche.
Steuerabstimmung und Zeitpläne Erläutert die Anpassungen zwischen den gesetzlichen Abschlüssen und dem steuerpflichtigen Ergebnis und dokumentiert die Kapitalsteuerbemessungsgrundlage. Zu- und Abschläge; Abschreibungspläne; Rückstellungen; Plan für verdecktes Eigenkapital; Berechnung des Beteiligungsabzugs; Aufteilung des Eigenkapitals (falls relevant).
Dokumentation der Gruppe und der verbundenen Parteien Unterstützt Verrechnungspreise, Zinskonditionen und konzerninterne Dienstleistungen. Konzernstrukturplan; konzerninterne Vereinbarungen; TP-Dokumentation; Übersicht über Darlehen/Garantien; Urteile (falls vorhanden).
Antrag auf Verlängerung (Fristerstreckung) Beantragt eine zusätzliche Frist für die Einreichung über die auf dem Einreichungsschreiben/Rücksendepaket aufgedruckte Frist hinaus. Registernummer; Schlusstermin; gewünschtes neues Fälligkeitsdatum; Kontaktangaben; kurze Begründung.
Zahlungen & Kontoauszüge Nachweis von Vorauszahlungen und Endabrechnungen, die den Bewertungen entsprechen. Vorschussrechnungen/Ratenzahlungen; Zahlungsbestätigungen; Abgleich der veranlagten Steuer mit den Ratenzahlungen; Zins-/Erstattungsbescheinigungen.

Graubünden bietet SofTax GR JP Downloads (Windows/Mac). Für den SofTax-Support publiziert der Kanton eine Hotline +41 58 660 22 77 und E-Mail softax@stv.gr.ch.

Fristen und Verlängerungen

Standardzeitmessung (offizielle Regel)

In Graubünden hängen die gesetzlichen Einreichungsfristen für die Gewinn- und Kapitalsteuererklärung von der Art der Körperschaft ab:

  • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: 9 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres.
  • Vereinigungen, Stiftungen und andere juristische Personen: 6 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres.

Das genaue Fälligkeitsdatum ist in der Regel auf dem Einreichungsschreiben/dem Rücksendepaket für den betreffenden Zeitraum angegeben.

Erweiterungen (Fristerstreckung)

Verlängerungsanträge müssen eingereicht werden vor die Frist, entweder online (kantonales Verlängerungsformular) oder per E-Mail an revisorat@stv.gr.ch.

Graubünden gibt an, dass Verlängerungen gewährt werden nur einmal, und die Anmeldefrist kann maximal um folgende Zeiträume verlängert werden 3 Monate. Ersuchen werden in der Regel nur beantwortet, wenn die Verlängerung nicht (oder nur teilweise) gewährt werden kann.

Wichtig: Eine Dateierweiterung bedeutet nicht die Zahlungsfrist automatisch verlängern; auf unbezahlte Beträge können auch bei verlängerter Einreichungsfrist Zinsen anfallen.

Veranlagung, Zahlung und Zinsen

  • Bewertung. Nach der Bearbeitung erstellt die Steuerverwaltung Graubünden eine Veranlagung, die die kantonalen und kommunalen Anteile (und gegebenenfalls die direkte Bundessteuer) sowie die Kapitalsteuer umfasst.
  • Vorschusszahlungen. Vorschussrechnungen/Vorauszahlungen werden in der Regel auf der Grundlage von Vorjahren oder Schätzungen ausgestellt und auf die endgültige Veranlagung angerechnet.
  • Mechanismen der Bezahlung. Bezahlen Sie über die auf den Rechnungen/Veranlagungen angegebenen Kanäle (E-Banking, QR-Rechnung usw.). Verwenden Sie immer die richtige Referenz, um die Zahlung dem richtigen Steuerzeitraum zuzuordnen.
  • Zinsen und Bußgelder. Bei verspäteten Zahlungen werden in der Regel Verzugszinsen erhoben; bei verspäteter Einreichung oder unvollständiger Offenlegung können Strafen verhängt werden. Bei Liquiditätsengpässen sollten Sie proaktiv Ratenzahlungsvereinbarungen beantragen.
  • Einwände/Widersprüche. Im Bescheid sind die Einspruchsfristen und das Verfahren angegeben; die Einsprüche sollten schriftlich und mit Belegen eingereicht werden.

Steuerliche Freigabe & Handelsregister (Unternehmensänderungen)

  • Unternehmensveranstaltungen wie Auflösung, Liquidation, Fusionen, Entflechtungen oder Sitzverlegungen erfordern häufig eine steuerliche Koordinierung/Klärung, bevor die Schritte des Handelsregisters abgeschlossen sind.
  • Bei Liquidationen veranlagt das Finanzamt in der Regel Steuern bis zum Liquidationsdatum und kann Zwischen-/Enderklärungen verlangen; Ausschüttungen können zusätzliche Einkommens- oder Quellensteuerfolgen auslösen.
  • Unter Sitzverschiebung (nach/von Graubünden), koordinieren die steuerlichen Eröffnungs-/Abschlussbilanzen und teilen die stillen Reserven und das Eigenkapital zwischen den Kantonen auf.
  • Bei Umstrukturierungen im Rahmen der Schweizer Steuerneutralität werden häufig Steuervorbescheide verwendet, um die kantonale und eidgenössische Behandlung sicherzustellen.

Checkliste für die Einreichung

DokumentEingeschlossen?Anmerkungen
Ausgefüllte Körperschaftssteuererklärung (GR, juristische Personen) Vorbereitet mit SofTax GR JP (oder die offiziellen Formulare) für das richtige Steuerjahr.
Unterzeichnete Jahresabschlüsse und Prüfungsbericht (falls zutreffend) Detaillierte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang/Anhang, Gewinnverwendung.
Steuerlicher Überleitungsgewinn → steuerpflichtiger Gewinn Berichtigungen für nicht abzugsfähige Ausgaben, Rückstellungen, Abschreibungen usw.
Überleitung der Kapitalsteuerbemessungsgrundlage Eigenkapital pro Konto, verstecktes Eigenkapital (falls vorhanden) und Zuteilungspläne (falls zutreffend).
Zeitpläne für Beteiligungserleichterungen/Befreiungen Angaben zu Dividenden/Kapitalgewinnen; Prozentsatz der Beteiligung; Anschaffungskosten.
Überblick über die Gruppe und verbundene Unternehmen Struktogramm, konzerninterne Verträge, TP-Dokumentation, Übersicht über Darlehen/Garantien.
Belege für die wichtigsten Posten Darlehensverträge, Bewertungen, Wertminderungstests, Umstrukturierungsdokumente, Urteile.
Bestätigung der Steuervorauszahlungen Abgleich der Veranlagungen und Überprüfung der Zinsen/Strafzahlungen.
Antrag auf Verlängerung (bei Einreichung nach dem aufgedruckten Fälligkeitsdatum) Beantragung vor Ablauf der Frist (online oder über revisorat@stv.gr.ch).

Wo einreichen / Kontakt

In Graubünden werden die Anmeldungen und Verlängerungsanträge von Unternehmen von der kantonalen Steuerverwaltung bearbeitet (Steuerverwaltung des Kantons Graubünden) und, bei Fragen zur Rückkehr, die Abteilung Revisorat. Befolgen Sie die Anweisungen zur Einreichung, die auf Ihrem Anschreiben / SofTax-Druckpaket angegeben sind.

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Steinbruchstraße 18
7001 Chur, Schweiz
Tel: +41 81 257 21 21 - E-Mail: info@stv.gr.ch

Fragen zur Rückgabe/Abgabe (Revisorat): Tel.. +41 81 257 33 67 - E-Mail: revisorat@stv.gr.ch

Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Bündner Unternehmens- oder Kapitalsteuererklärungen? Unsere Schweizer Körperschaftssteuerarbeit wird bearbeitet von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG. Für einen Auftrag zum Festpreis, bitte Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Ihrem Unternehmen, den letzten Jahresabschlüssen und dem Steuerzeitraum.

FAQs

Wann ist die Anmeldefrist für Unternehmen in Graubünden?

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt in Graubünden eine Anmeldefrist von 9 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres. Für Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen ist die Frist 6 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres. Das genaue Fälligkeitsdatum ist in der Regel auf dem Einreichungsschreiben/Rücksendepaket aufgedruckt.

Wie funktioniert die Verlängerung in Graubünden?

Verlängerungsanträge müssen vor Ablauf der Frist entweder online oder per E-Mail eingereicht werden bei revisorat@stv.gr.ch. Graubünden weist darauf hin, dass Verlängerungen nur einmal gewährt werden und die Frist maximal um folgende Zeiträume verlängert werden kann 3 Monate.

Welche Software wird für die Unternehmenssteuererklärung verwendet?

Graubünden stellt die offizielle Deklarationssoftware zur Verfügung SofTax GR JP für die Erstellung der Unternehmensgewinn- und Kapitalsteuererklärung. Für technische Unterstützung stellt der Kanton eine Hotline (+41 58 660 22 77) und eine E-Mail (softax@stv.gr.ch) zur Verfügung.

Kann ich die Zeit verlängern bis zahlen als auch zu archivieren?

Eine Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht automatisch auch die Zahlungsfrist. Wenn Sie eine verspätete Zahlung erwarten oder Ratenzahlungen verlangen, sollten Sie sich proaktiv an das Finanzamt wenden; Unabhängig von der Verlängerung der Einreichungsfrist können auf ausstehende Beträge Zinsen anfallen.

Müssen kleine oder verlustbringende Unternehmen trotzdem eine Anmeldung vornehmen?

Ja. Juristische Personen mit steuerlichem Bezug zu Graubünden müssen in der Regel eine Körperschaftssteuererklärung abgeben, auch in Verlustjahren oder wenn nur eine minimale Kapitalsteuer anfällt. Mit der Einreichung wird der Sachverhalt dokumentiert und allfällige Verlustvorträge bleiben erhalten.

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